Veloparkplatzverordnung: mehr Abstellplätze für Velos und Mofas auf Privatarealen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die neue Veloparkplatzverordnung verabschiedet, die per sofort in Kraft tritt. Künftig soll es damit auch auf Privatarealen mehr und qualitativ bessere Abstellplätze für Velos und Mofas geben.
Die Pflicht zum Erstellen von Abstellplätzen für Velos und Mofas ist bereits seit November 2014 im Bau- und Planungsgesetz geregelt. Diese Bestimmungen hat der Regierungsrat nun aufgrund der Motion von Grossrat Jörg Vitelli mit einer Verordnung konkretisiert. Die neue Veloparkplatzverordnung hält fest, wie viele Abstellplätze für Velos und Mofas jeweils zu errichten sind, und macht Angaben zur Qualität. Damit stellt der Regierungsrat sicher, dass Bauherrschaften sowohl bei Wohn- als auch Gewerbegebäuden genügend Abstellplätze für Velos und Mofas erstellen. Um eine unverhältnismässige Belastung von Privaten zu vermeiden, enthält die Verordnung Ausnahmeregelungen. So kann die Erstellungspflicht beispielsweise dann entfallen oder reduziert werden, wenn durch das Einrichten von Veloabstellplätzen bei einem Umbau im Erdgeschoss andere Nutzungen verdrängt würden.
Aufgrund der grossen Nachfrage wächst die Zahl der Veloabstellplätze auf Allmend seit Jahren. Mit der Veloparkplatzverordnung sorgt der Regierungsrat nun dafür, dass den Velofahrerinnen und Velofahrern künftig auch auf Privatarealen mehr und qualitativ bessere Abstellplätze zur Verfügung stehen. Damit fördert der Regierungsrat das Velofahren. Gleichzeitig verbessert er die Situation insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger, die aufgrund der besseren Parksituation für Velos und Mofas weniger durch ungeordnet abgestellte Fahrzeuge eingeschränkt und behindert werden.