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Zulassung von starken E-Bikes in den Begegnungszonen der Innenstadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Velofahrerinnen und Velofahrer, die auf sogenannten starken E-Bikes unterwegs sind, dürfen neu mit eingeschaltetem Motor durch die Begegnungszonen der Innenstadt fahren. Auch für sie gilt hierbei selbstverständlich Tempo 20. Der Regierungsrat kommt damit einer expliziten Forderung des Grossen Rates nach. Die entsprechenden Signalisationen werden ab Ende April angepasst.

Seit Anfang 2015 ist das Verkehrskonzept Innenstadt in Kraft, das auch zahlreiche Begegnungszonen umfasst. Hier haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt, alle anderen Verkehrsteilnehmenden dürfen mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sein. Sogenannte starke E-Bikes durften bisher nur durch die Begegnungszonen der Innenstadt fahren, wenn ihr Motor ausgeschaltet war. Starke E-Bikes sind Elektrovelos mit einem gelben Nummernschild, bei denen die Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h reicht. Neu dürfen diese starken E-Bikes mit eingeschaltetem Motor durch die Begegnungszonen der Innenstadt fahren. Auch für sie gilt hier selbstverständlich Tempo 20.

Die Neuerung geht auf einen entsprechenden Anzug von Heiner Vischer (LDP) zurück. In einer ersten Stellungnahme äusserte sich der Regierungsrat mit Blick auf die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger kritisch zum Anliegen. Der Grosse Rat liess den Anzug jedoch stehen und brachte damit zum Ausdruck, dass er explizit wünscht, dass starke E-Bikes auf allen Veloverbindungen in der Innenstadt zugelassen werden. Der Regierungsrat erfüllt diese Forderung nun. Dies unter anderem deshalb, weil die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs inklusive E-Bikes den Zielsetzungen des Regierungsrates für eine stadtgerechte Mobilität entspricht. Was generell gilt, trifft auf die Begegnungszonen in der Innenstadt ganz besonders zu: Die Velofahrenden müssen sich rücksichtsvoll verhalten, den Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt gewähren und die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten. Die Situation wird aufmerksam beobachtet. Sollte sich die Zulassung von starken E-Bikes hier nicht bewähren, muss diese erneut überprüft werden.

Damit die neue Regelung in Kraft treten kann, müssen die entsprechenden Verkehrssignale angepasst werden. Bisher war auf den Signalschildern der Begegnungszonen in der Innenstadt das Zusatzsignal „Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder“ zu sehen. Neu ist das Zusatzsignal „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ zu sehen. Die Verfügung zur Einführung der starken E-Bikes in den Begegnungszonen der Innenstadt sowie die Anpassung der Verkehrssignale wurden im Dezember 2016 im Kantonsblatt publiziert. Das Tiefbauamt stellt die neuen Signale ab Ende April auf – zunächst im Kleinbasel und anschliessend auf der Grossbasler Seite.

Weitere Auskünfte

Romeo Di Nucci, Tel. +41 61 267 81 64 Projektleiter Verkehrstechnik, Amt für Mobilität Bau- und Verkehrsdepartement