Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt will die Gleichbehandlung für die Verkaufsstände im öffentlichen Raum erreichen. Alle Verkaufsstände, die Esswaren und Getränke zum unmittelbaren Verzehr anbieten, sollen in Zukunft Mehrweggeschirr verwenden, nicht nur wie bisher Anbieter an Veranstaltungen. Der Regierungsrat legt die entsprechende Gesetzesänderung dem Grossen Rat zum Beschluss vor.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Anpassung von Paragraf 20a des kantonalen Umweltschutzgesetzes „Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung“ vor. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass das Mehrwegprinzip für Geschirr bei Veranstaltungen neu für alle Verkaufsstellen im öffentlichen Raum gelten soll. Damit wird in erster Linie dem Problem von Trittbrettfahrern bei grossen Veranstaltungen begegnet. Alle Verkäufe von Esswaren und Getränken im öffentlichen Raum werden somit gleich behandelt.
Von Mitte März bis Ende Juni hatte der Regierungsrat eine Vernehmlassung zur geplanten Gesetzesänderung durchgeführt. Insgesamt 20 Parteien, Verbände und Organisationen nahmen daran teil. Rund zwei Drittel der Rückmeldungen stimmten der vorgesehenen Gesetzesanpassung zu und unterstützten das Ziel einer verbesserten Sauberkeit und Abfallvermeidung. Nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten legt der Regierungsrat dem Grossen Rat nun eine leicht angepasste Gesetzesänderung vor.
Generelle Ausnahmen wie z.B. für die Fasnacht oder die Herbstmesse sowie allgemeine Kriterien für Ausnahmen sollen künftig auf Gesetzesebene festgehalten werden. Weiter soll der Kanton selbst eine Vorbildrolle einnehmen. Überall dort, wo er als Veranstalter auftritt oder wo in kantonseigenen Gebäuden Getränke oder Esswaren zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden, soll Mehrweggeschirr eingesetzt werden.
Aufgrund der Gemeindeautonomie gelten die neuen Bestimmungen gemäss dem Vorschlag des Regierungsrates nur auf dem Gebiet der Stadt Basel. Die beiden Einwohnergemeinden sollen jedoch verpflichtet werden, die neuen Bestimmungen in ähnlichem Sinne in ihre kommunalen Reglemente aufzunehmen.
Gegen das zunehmende Abfallaufkommen im öffentlichen Raum sowie gegen Littering gibt es keine Patentrezepte. Neben den Massnahmen auf der Präventions- und Repressionsebene sowie intensiven Reinigungsleistungen ist es für den Kanton Basel-Stadt wichtig, auch Massnahmen umzusetzen, die direkt an der Quelle der Abfallerzeugung ansetzen. Dazu gehört das Mehrwegprinzip für Geschirr bei Veranstaltungen und neu auch bei Verkaufsstellen im öffentlichen Raum. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Umweltschutzgesetzes werden zudem die Anliegen des Anzugs Oskar Herzig-Jonasch (SVP) und Ernst Mutschler (FDP) aufgenommen.