Bekenntnis zu einer gestärkten Partnerschaft - Eckwerte für eine neue Kulturpartnerschaft ab 2022
MedienmitteilungDie beiden Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Eckwerte für den neuen Kulturvertrag und die Kulturpartnerschaft ab 2022 definiert. Die Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt für kulturelle Zentrumsleistungen wurde auf 9.6 Mio. Franken pro Jahr festgelegt. Eine Entflechtung der Zuständigkeiten gewährleistet, dass das Bestehen aller betroffenen Institutionen gesichert werden kann. Die neu definierten Eckwerte stellen die Grundlage für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Kulturpartnerschaft zwischen den zwei Kantonen dar.
Wie im bisherigen Kulturvertrag sind die Mittel zweckgebunden für kulturelle Zentrumsleistungen und die Unterstützung privater oder öffentlicher Museen ist ausgeschlossen. Der Kanton Basel-Landschaft entrichtet die Abgeltung künftig an den Kanton Basel-Stadt und nicht mehr an einzelne Institutionen. Die Verteilung der Mittel an die Institutionen erfolgt durch den Kanton Basel-Stadt und aufgrund von objektiven Kriterien, die vertraglich festgelegt werden.
Entflechtung der Zuständigkeiten in der institutionellen Förderung und Stärkung der projektbezogenen partnerschaftlichen Förderung
Im Sinne einer Entflechtung der Zuständigkeiten übernimmt der Kanton Basel-Landschaft ab 2022 deutlich mehr Verantwortung für das Haus der elektronischen Künste (HeK), das in Basel-Landschaft domiziliert ist, und überträgt seinen Anteil am Betriebsbeitrag an den RFV Basel (Popförderung und Musiknetzwerk der Region Basel), der im Auftrag der beiden Kantone fördert, ins reguläre Kantonsbudget. Die Förderung der Basler Papiermühle, die seit 2017 im Sinne einer Übergangslösung aus der Kulturvertragspauschale unterstützt wird, fällt künftig ganz in die Verantwortung des Kantons Basel-Stadt.
Im Bereich der partnerschaftlichen Projekt- und Produktionsförderung setzen die beiden Regierungen ein sichtbares Zeichen für eine starke Förderpartnerschaft, indem die Finanzierung der bikantonalen Fachausschüsse BS/BL ab 2022 vollständig paritätisch ausgestaltet wird. Der Kanton Basel-Landschaft erhöht dazu die Beiträge einseitig bis zur vollen Parität.
Entscheide für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Kulturpartnerschaft
Mit den vorliegenden Eckwerten für die künftige Kulturpartnerschaft präsentieren die beiden Regierungen eine Lösung, die das Bestehen der insgesamt 17 aus dem aktuellen Kulturvertrag (Kulturvertragspauschale) unterstützten Institutionen sichert. Sie vollziehen einen Systemwechsel im Sinn einer Entflechtung von Zuständigkeiten in der institutionellen Förderung und stärken die projektorientierte Förderung. Die Regierungen sind überzeugt, dass die neu definierten Eckwerte die Grundlage für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Kulturpartnerschaft darstellen.
Impulse für die Kulturförderung im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft strebt zusätzlich ein verstärktes Engagement bezüglich der kulturellen Infrastruktur und eine Stärkung der Projekt- und Produktionsförderung im Kanton Basel-Landschaft an. Hierbei beabsichtigt er insbesondere, gemeinsam mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) Strukturen zu erarbeitet, die eine bessere Koordination zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Bereich der Kulturförderung ermöglichen.
Zeitplan
Der bisherige Kulturvertrag (Kulturvertragspauschale) bleibt unverändert bis Ende 2021 bestehen und wird per Januar 2022 vom neuen Kulturvertrag abgelöst. Die beiden Regierungen werden den neuen Staatsvertrag, den gemeinsamen Bericht und die beiden Parlamentsvorlagen Anfang 2019 in die Vernehmlassung schicken.
Präsentation "Start in ein neues Kapitel der Partnerschaft in den Bereichen Universität und Kultur"