Die Anpassung Mobilität des kantonalen Richtplans und die Teilrichtpläne Velo sowie Fuss- und Wanderwege werden öffentlich aufgelegt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton Basel-Stadt rechnet bis ins Jahr 2035 mit einer Zunahme der Arbeitsplätze und der Bevölkerung. Diese Entwicklung muss einhergehen mit einer stadtgerechten Mobilität, die platzsparend, umweltfreundlich, kosteneffizient und verkehrssicher ist. Der kantonale Richtplan wurde diesbezüglich überprüft und aktualisiert. Gleichzeitig wurden der Teilrichtplan Velo aktualisiert und ein Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege erarbeitet. Zu allen drei Plänen können Interessierte im Rahmen einer öffentlichen Auflage bis zum 30. November 2018 Anregungen und Bemerkungen beim Bau- und Verkehrsdepartement einreichen.
Um die weitere Entwicklung des Kantons auch punkto Mobilität stadtgerecht auffangen zu können, sind Aus- und Umbauten der Infrastrukturen nötig. Dies vor allem beim öffentlichen Verkehr sowie im Velo- und Fusswegnetz aber auch beim motorisierten Individualverkehr. Basel-Stadt stimmt seine Entwicklung mit den Nachbarkantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn sowie den deutschen und französischen Partnern ab und hat dem Bund mit dem Agglomerationsprogramm der 3. Generation ein umfangreiches Infrastrukturpaket vorgelegt. Darin sind mehrere Massnahmen enthalten, die nun auch im kantonalen Richtplan aktualisiert werden.
Beim öffentlichen Verkehr ist dem Regierungsrat das Vorhaben der trinationalen S-Bahn mit dem Herzstück sehr wichtig. Dieses ist bereits im Richtplan enthalten, neu werden die beiden vorgesehenen Haltestellen Basel Mitte und Klybeck aufgenommen. Hinsichtlich der Tramnetzentwicklung wird der Regierungsrat voraussichtlich bis Ende Jahr den zweiten Bericht zu Handen des Grossen Rates verabschieden und ausführlich darüber informieren. Der jetzt aktualisierte kantonale Richtplan und die Tramnetzentwicklung sind bereits aufeinander abgestimmt. Neu im kantonalen Richtplan wird die Thematik Car-Terminal aufgeführt.
Hinsichtlich der Nationalstrassen werden in der Richtplankarte der geplante Verlauf des Rheintunnels aufgezeigt und der Nationalstrassenzubringer Bachgraben aufgenommen.
Betreffend des Projekts trimodaler Container-Terminal im Norden Basels zeigt der Richtplan den aktuellen Projektstand auf. Hierzu gehören der Bau des Terminals mit einem Hafenanschluss mittels drittem Hafenbecken, die Weiterentwicklung der Hafenbahn sowie der Bau von Anschlussgleisen zum Terminal. Neu wird dargelegt, dass die Hafenentwicklung mit dem Bundesinventar für Trockenwiesen und -weiden und dem kantonalen Naturschutzinventar abzustimmen ist.
Parallel zur Anpassung des kantonalen Richtplans hat das Amt für Mobilität den bestehenden Teilrichtplan Velo von 2013 inhaltlich überprüft und angepasst sowie den Inhalt des Teilrichtplans Fuss- und Wanderwege neu erarbeitet.
Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die kantonal relevante Projekte verortet, sowie einem Text zu räumlichen Sachthemen. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren. Der kantonale Richtplan wird in Basel-Stadt vom Regierungsrat erlassen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Teilrichtpläne Velo sowie Fuss- und Wanderwege sind ebenfalls behördenverbindliche Planungsinstrumente, die ähnlich wie der kantonale Richtplan aus einer Karte und einem dazugehörigen Bericht bestehen.
Die genannten Unterlagen werden von 25.09. bis 30.11.2018 öffentlich aufgelegt. Die eingehenden Anregungen und Bemerkungen werden geprüft und eingearbeitet. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat die Anpassungen des Richtplans im Bereich Mobilität im ersten Halbjahr 2019 verabschieden wird.
Hinweise
Von 25.09. bis 30.11.2018 liegen die Entwürfe öffentlich auf. Die Unterlagen können werktags, von 08.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr, im Bau- und Verkehrsdepartement, Dufourstrasse 40, eingesehen werden. Bitte melden Sie sich beim Empfang. Elektronisch sind die Unterlagen während der Planauflage unter www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen abrufbar. Telefonische Anfragen werden in der genannten Zeitspanne unter der Nummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Anregungen und Bemerkungen sind bis 30.11.2018 schriftlich an das Planungsamt, Dufourstrasse 40, 4001 Basel oder planungsamt@bs.ch einzureichen.