Kantonale Erlasse, die am 1. Januar 2019 wirksam werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Am 1. Januar 2019 werden im Kanton Basel-Stadt verschiedene Erlasse bzw. Anpassungen von Erlassen wirksam:
- Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Nutzung des Netzes für elektrische Energie
- Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie
- Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung
- Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen
- Reglement zur Anstellungsordnung
- Finanzreglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde Bettingen
- Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Reglement über die Organisation der Drei E. Gesellschaften Kleinbasels
- Reglement über die Organisation der Bürgerkorporation Kleinhüningen
- Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen
- Verordnung über die Behindertenhilfe
- Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern
- Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt
- Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen
- Verordnung zum Gesetz über Publikationen im Kantonsblatt und über die Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt
- Verordnung betreffend die Zuständigkeiten
- Verordnung über die Meldung von gefährdenden Personen im Rahmen eines Pilotversuchs
- Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
- Verordnung über die amtliche Vermessung
- Verordnung betreffend die Denkmalpflege
- Bau- und Planungsverordnung
- Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche
- Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz
- Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
- Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt
- Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörpersammelstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt
- Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)
- Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt
- Gesetz betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt*
- Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte und der Oberärztinnen und Oberärzte an staatlichen Spitälern und in Dienststellen der kantonalen Verwaltung*
- Verordnung betreffend Verpflegung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt*
- Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt*
Die mit * versehenen Anpassungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der vom Grossen Rat am 19. Dezember 2018 beschlossene Verzicht auf die Verrechnung der aufgelaufenen Negativteuerung rechtskräftig wird. Die Anpassungen werden alsdann rückwirkend per 1. Januar 2019 vollzogen.
Hinweise
Mehr zu den einzelnen Erlassen finden Sie unter www.medien.bs.ch/medienmitteilungen.html mit dem entsprechenden Stichwort und unter www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/overview
Weitere Auskünfte
Medienstellen/Rechtsabteilungen der zuständigen Departemente