Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die Eignerstrategie der Basler Verkehrsbetriebe für die Jahre 2018 bis 2021 genehmigt. Das Kapitel zur Personalpolitik wurde wesentlich ausführlicher formuliert als in der bisherigen Eignerstrategie. Verankert wurde zudem, dass auch an stark befahrenen Streckenabschnitten die Infrastruktur künftig eine Lebensdauer von mindestens 25 Jahren erreichen muss. Das bezieht sich vor allem auf den Unterbau, das heisst das Fundament, während der Oberbau (Geleise, Weichen und Kreuzungen) aufgrund der starken Beanspruchung ggf. in einer rascheren Kadenz ersetzt werden muss. Bisher musste jeweils beim Ersatz des Oberbaus auch der Unterbau ersetzt werden. Dies führt in Zukunft zu einer Reduktion der Baustellen. Ebenfalls vorgesehen ist in der neuen Eignerstrategie, dass die BVB die Emissionen von Luftschadstoffen und CO2 sowie Lärmimmissionen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus reduziert. (Auskunft: Peter Erismann, Stv. Leiter Generalsekretariat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 63)
  • das Informatikleitbild der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt 2018+ verabschiedet. Darauf basierend wird nun die neue Informatikstrategie und der Digitalisierungs-Roadmap 2019+ erarbeitet. Damit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Transformation geschaffen. (Auskunft: Roger Heiz, Leiter ISO, Finanzdepartement, Tel. 061 267 67 80)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Thomas Grossenbacher (GB) betreffend „Ausarbeitung einer kantonalen Biodiversitätsstrategie und einem daraus abgeleiteten Aktionsplan Biodiversität für den Kanton Basel-Stadt“ ihm (dem Regierungsrat) als Anzug zu überweisen. Das Bau- und Verkehrsdepartement erarbeitet derzeit eine kantonale Naturschutzstrategie, die in erster Linie den Naturschutz im Siedlungsgebiet beinhaltet. Die Strategie soll um die für den Kanton relevanten Themenfelder Wald, Gewässer und Landwirtschaft erweitert werden und die Basis eines kantonalen Aktionsplans bilden. Dies ist allerdings wegen der vorgesehenen Vernehmlassung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens für die Erfüllung der Motion möglich. (Auskunft: Armin Kopf, Leiter Grünplanung der Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema Verkehrsbund (Anzug Anita Heer, SP, betreffend „Weiterentwicklung Tarifverbund Nordwestschweiz zu einem Verkehrsbund“ und Anzug Aeneas Wanner, GLP, betreffend Staatsvertrag grenzüberschreitende ÖV-Linien und Prüfung eines gemeinsamen Transportunternehmens“) als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat Basel-Stadt erachtet es nach wie vor als sinnvoll, einen Verkehrsverbund im Raum Nordwestschweiz zu prüfen. Weil der Landrat des Kantons Basel-Landschaft die Erarbeitung eines Konzepts aber gestoppt hat, kann das Projekt Verkehrsverbund zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt werden. (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilitätsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 18)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Nora Bertschi, GB) betreffend „Basel-Stadt wird Fair Trade Town“ als erledigt abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt erfüllt bereits jetzt viele Kriterien, welche mit dem Label verbunden sind und möchte sich für die offizielle Auszeichnung Fair Trade Town unter gewissen Bedingungen auch bewerben. So müsste der Anwendungsbereich auf die Stadt Basel im Detail definiert werden. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement Tel. 079 623 30 14)
  • die Standesinitiative betreffend „Service public: Keine Schliessung von Quartier-Poststellen der Bundesversammlung“ eingereicht. Vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 6. Februar 2018. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2018/2019 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin sowie zum Bachelorstudium Sportwissenschaften und neu zum Masterstudium der Pflegewissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In allen vier Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium werden deshalb unter der Federführung der Schweizerischen Hochschulkonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt. Neben dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Durchführung des Numerus Clausus genehmigt. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz grundsätzlich begrüsst. Er ist der Meinung, dass es den schweizerischen Grossspielveranstaltenden weiterhin möglich sein muss, in punkto Attraktivität der Spielangebote mit der ausländischen Konkurrenz mitzuhalten. Gleichzeitig hat der Regierungsrat aber auch einige Konkretisierungen angeregt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen grundsätzlich begrüsst. Mit der Übergabe des Personenstandsregisters Infostar an den Bund geben die Kantone die Verantwortung für den Betrieb des Systems ab und werden auch finanziell entlastet, da der Bund den Grossteil der Kosten übernimmt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)