Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend „Vereinfachung des Baubewilligungswesens“ zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat legt grössten Wert auf ein korrektes und möglichst rasches Baubewilligungsverfahren. Unter Berücksichtigung der von der Bau- und Raumplanungskommissionexplizit genannten Aspekte sollen dazu verschiedene Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens geprüft werden. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Pascal Pfister, SP) betreffend „Teilzeitlehrstellen für Jugendliche und junge Erwachsene“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass die nationale und kantonale Gesetzgebung genügend Spielraum offen lassen, um die zeitliche Belastung einer beruflichen Grundausbildung den individuellen Bedürfnissen im Einzelfall anzupassen. Er hält am Grundsatz fest, dass es Sache des einzelnen Ausbildungsanbieters ist zu entscheiden, wie und mit wem er eine Lehrstelle besetzen will. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Georg Mattmüller, SP) betreffend „integrativer Berufsbildung“ als erledigt abzuschreiben. Bei Ausbildungen im Rahmen des nationalen Berufsbildungsgesetzes ist immer die Anschlussfähigkeit im Arbeitsmarkt und der beruflichen Weiterbildung das Ziel. Bei Ausbildungen innerhalb der Systematik der IV-unterstützten Massnahmen liegt der Schwerpunkt darauf, das individuelle Entwicklungspotential zu fördern und auszuschöpfen. Hierzu können weitergehende rechtliche Bestimmungen erst geprüft werden, wenn die geplante Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung abgeschlossen ist. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel die vom Universitätsrat beschlossenen Aufnahmekapazitäten für Humanmedizin, Zahnmedizin, Pflegewissenschaft und Sportwissenschaften für das Studienjahr 2019/2020 genehmigt. In diesem Studienjahr wird somit der 2014 begonnene Ausbau der Ausbildungskapazität der Medizinischen Fakultät um 30% abgeschlossen sein. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- den Baurechtsvertrag für den neuen Standort der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz an der Reinacherstrasse 111 mit der Christoph Merian Stiftung genehmigt. Vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 31. Oktober 2017. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Marketing und Kommunikation, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
- den Bericht zum Leistungsauftrag und zu den Gesamtinvestitionen der IWB für die Periode 2019 bis 2022 zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit dem Ziel, dass die IWB im zunehmenden Wettbewerb ein auf die künftige Versorgerlandschaft ausgerichtetes Angebot auf Basis der Energie- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen bereitstellen kann, wird für die neue Leistungsperiode in den vier Sparten Strom, Wärme, Wasser und Telekom ein Investitionsvolumen von insgesamt 650 Millionen Franken geplant. Gleichzeitig bestätigt der Regierungsrat die Zielsetzungen in seiner Eigentümerstrategie für die IWB. Diese wird ebenfalls bis 2022 festgelegt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats die vorgeschlagene Grundkonzeption einer Haftung des Gemeinwesens für Straftaten von Wiederholungstätern im Anschluss an Vollzugslockerungen oder eine bedingte Entlassung abgelehnt. Die Vorlage gefährdet aus Sicht des Regierungsrates das erfolgreiche System der stufenweisen Reintegration von Straftätern in die Gesellschaft, ist für die Sicherheit und die Opfer kontraproduktiv und belastet die Kantone finanziell. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Bankenverordnung und der Verordnung zum Konsumkreditgesetz begrüsst. Aus Sicht des Regierungsrates ist es sinnvoll, die bereits im letzten Jahr vorgenommene Revision des Bankengesetzes auch auf die Crowdlending-Plattformen auszuweiten. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 02)
- 32 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 17 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.