Regierungsrat beantragt Mittel für gemeinwirtschaftliche und ungedeckte Leistungen in basel-städtischen Spitälern und in der Zahnmedizin
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung zu Handen des Grossen Rates neue Rahmenausgabenbewilligungen für die gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in den basel-städtischen Spitälern und im Universitären Zentrum für Zahnmedizin verabschiedet. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die Jahre 2019 bis 2021 gesamthaft 175.9 Mio. Franken für die basel-städtischen Spitäler und insgesamt 21.3 Mio. Franken für das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin
Die beantragten Mittel für gemeinwirtschaftliche und ungedeckte Leistungen betreffen sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private basel-städtische Spitäler.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden dürfen, sondern die Kantone müsse diese separat bezahlen. In Basel-Stadt betrifft dies mitfinanzierte Leistungen im Bereich der universitären Lehre und Forschung, der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie weitere Leistungen, welche entweder durch ein Bundesgesetz (z.B. anonyme Schwangerschaftssprechstunden) oder ein kantonales Gesetz (z.B. Zahnpflegeverordnung) gefordert werden und somit auch durch den Kanton finanziert werden müssen. In Basel-Stadt sind weiter die Tageskliniken von öffentlich-rechtlichen und privaten Spitälern ein wichtiger Bestandteil der Versorgung.
Gemeinwirtschaftliche und ungedeckten Leistungen in basel-städtischen Spitälern
Die Ausgaben für die gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen an die basel-städtischen Spitäler konnten seit dem Jahr 2012 sukzessive und betriebsverträglich reduziert werden. Lagen die Ausgaben im Jahr 2012 noch bei 117.5 Mio. Franken pro Jahr, so sind für die Rahmenausgabenbewilligung für die Jahre 2019 bis 2021 noch jährlich 58.6 Mio. Franken veranschlagt. Die grössten Einzelposten sind dabei nach wie vor die Finanzierung der Forschung und universitären Lehre mit jährlich rund 30.5 Mio. Franken und die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zum eidgenössischen Facharzt mit jährlich 14.1 Mio. Franken. Im Bereich der ärztlichen Weiterbildung geht der Regierungsrat immer noch davon aus, dass die Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen noch das notwendige Quorum von 18 Beitrittskantonen erreichen wird und damit eine Entlastung für den Kanton Basel-Stadt einhergehen wird.
Gemeinwirtschaftliche und ungedeckte Leistungen im Universitären Zentrum für Zahnmedizin (UZB)
Auch die geplanten Ausgaben für die gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen für das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin (UZB) werden im Vergleich zur Vorperiode (2016 – 2018) sinken. So wurden im Jahr 2016 bei der Zusammenlegung der öffentlichen Zahnkliniken mit der Universitären Zahnklinik jährlich rund 8.1 Mio. Franken ausgegeben. Für das Jahr 2019 wird mit 7.3 Mio. Franken und für die Jahre 2020 und 2021 noch mit Ausgaben von 6.9 Mio. Franken gerechnet. Die grössten Ausgabeposten für die gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen sind beim UZB die Vorhalteleistungen für Notfalldienste und den Poliklinikbetrieb mit jährlich 2.4 Mio. Franken sowie die Sozialkosten für reduzierte Behandlungskosten mit ebenfalls jährlich rund 2.4 Mio. Franken.
Weitere Entwicklung
Der Regierungsrat hat in beiden Ratschlägen an den Grossen Rat festgehalten, dass mittelfristig eine weitere Reduktion der Ausgaben für gemeinwirtschaftliche und ungedeckte Kosten angestrebt wird. Dies soll aber weiterhin mit Augenmass und betriebsverträglich geschehen.