Regierungsrat erfreut über Zustimmung zum Basler Steuerkompromiss
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat heute dem Basler Kompromiss zur Umsetzung der Steuervorlage 17 zugestimmt. Damit werden – Referendumsabstimmung vorbehalten – drei Ziele erreicht: Erstens bleibt der Kanton Basel-Stadt auch in einem schwierigen Umfeld ein steuerlich attraktiver Standort für Unternehmen und Arbeitsplätze. Die Einkommenssteuern für die Bevölkerung sinken spürbar. Zugleich macht der Kanton auch sozialpolitisch einen Schritt nach vorn.
Der Regierungsrat ist erfreut über die Zustimmung des Basler Grossen Rates zum Basler Kompromiss zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17. Der Basler Kompromiss, welcher vom Regierungsrat am 8. Mai 2018 verabschiedet wurde, entstand in Gesprächen mit allen im Grossen Rat vertretenen Parteien. Er wird von den Präsidentinnen und Präsidenten von acht im Grossen Rat vertretenen Parteien mitgetragen.
Spürbare finanzielle Entlastung für Wirtschaft und Bevölkerung
Der Kompromiss schafft Investitionssicherheit für den Standort und entlastet die heute ordentlich besteuerten Unternehmen. Die Belastung international ausgerichteter Unternehmen bleibt attraktiv, bisherige Holdings bezahlen aber in Zukunft mehr Steuern. Die Entlastung der Wirtschaft beläuft sich auf insgesamt 100 Mio. Franken pro Jahr. Für die Bevölkerung beinhaltet das Paket eine spürbare Senkung der Einkommenssteuer, einen sozialpolitischen Ausgleich zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden und einen Ausbau der Prämienverbilligung. Die Entlastung der Bevölkerung beträgt insgesamt 150 Mio. Franken pro Jahr.
Inkraftsetzung ab 2019
Die Umsetzung des Basler Kompromisses kann – vorbehältlich der Zustimmung der Bevölkerung in einer allfälligen Referendumsabstimmung – bereits ab 2019 beginnen. Per 2019 soll die Prämienverbilligung um 10 Mio. Franken ausgebaut werden, was besonders den unteren Mittelstand entlastet. Im Steuerjahr 2019 werden bei Zustimmung zum Gesamtpaket in Basel-Stadt die Einkommenssteuern sinken, indem einerseits der Steuersatz sinkt und andererseits der Abzug für selbstbezahlte Krankenkassenprämien erhöht wird. In den Steuerjahren 2020 und 2021 werden die Einkommenssteuern weiter gesenkt, vorausgesetzt dass keine Rezession herrscht und dass die Nettoverschuldung des Kantons nicht über 4.0 Promille des Schweizer Bruttoinlandprodukts ansteigt. Insgesamt werden die Einkommenssteuern in drei Schritten um 70 Mio. Franken pro Jahr gesenkt.
Den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der weiteren Massnahmen des Basler Kompromisses hat der Grosse Rat an den Regierungsrat delegiert. Damit ermöglicht der Grosse Rat dem Regierungsrat, in Abhängigkeit von nationaler und internationaler Entwicklung im Bereich der Unternehmenssteuern so rasch wie möglich agieren zu können und damit Standort, Arbeitsplätze und Steuersubstrat im Kanton Basel-Stadt zu sichern.
Bundesreform hilft dem Kanton Basel-Stadt
Parallel zur Behandlung des Basler Kompromisses im Grossen Rat ist auf Bundesebene das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF, ehemals SV17) in Beratung. Am 17. September 2018 haben die Eidgenössischen Räte die letzten Differenzen bereinigt. Die Schlussabstimmung steht noch bevor. Mit seiner Zustimmung zum Basler Kompromiss sendet der Grosse Rat ein positives Zeichen nach Bern.
Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt ist der von den Eidgenössischen Räten ausgehandelte Kompromiss positiv zu bewerten. Die Verbindung der Steuerreform mit der AHV bringt einen sinnvollen sozialpolitischen Ausgleich. Mit der Aufhebung der nicht mehr akzeptierten Steuerstatus wird das Schweizer Steuersystem international wieder kompatibel, was aus Sicht der Standortsicherheit dringend notwendig ist. Die Einführung der Patentbox ermöglicht es dem Kanton Basel-Stadt, als Forschungs- und Entwicklungsstandort ein attraktives steuerliches Instrument zu erhalten, das viele europäische und weitere Staaten ebenso einsetzen. Darüber hinaus entlastet die Bundesreform den Kanton Basel-Stadt mittelfristig um insgesamt 100 Mio. Franken pro Jahr.