Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Vernehmlassung zum neuen Bestattungsgesetz: Totalrevision passt die Grundlagen für Bestattungen den heutigen Bedürfnissen an

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, zur vorgeschlagenen Totalrevision des Bestattungsgesetzes eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen. Der Schwerpunkt der Revision liegt auf dem Nachvollzug der Entwicklung in der Praxis und der eidgenössischen Gesetzgebung. Das geltende Bestattungsgesetz ist über 85 Jahre alt und wurde letztmals im Jahre 1996 revidiert. Seither hat sich die Trauer- und Bestattungskultur stark gewandelt.

Das geltende Bestattungsgesetz ist über 85 Jahre alt. Geringfügige Anpassungen erfolgten letztmals 1996, also wiederum vor mehr als zwanzig Jahren. Dringende Entwicklungen der Bestattungsgesetzgebung wurden seither via die dazugehörende Verordnung geregelt. Dies führte dazu, dass die so genannte Friedhofordnung heute nicht nur Ausführungsbestimmungen zum geltenden Bestattungsgesetz enthält, sondern teilweise auch Regelungen, die auf Verordnungsstufe nicht stufengerecht angesiedelt sind.

Mit der Revision des Bestattungsgesetzes werden die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Bestattungswesens den heutigen Bedürfnissen und dem eidgenössischen Recht angepasst. Das vorgelegte Gesetz beinhaltet in aktualisierter Form die grundsätzlichen Regelungen im Bestattungswesen und wahrt die Grundrechte, insbesondere die Rechtsgleichheit sowie die Glaubens- und Gewissens- beziehungsweise Religionsfreiheit. Es reduziert die Regelungsdichte und vereinfacht die Rechtsanwendung. Zudem grenzt das vorgelegte Gesetz neu die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden klar voneinander ab und verzichtet wo möglich auf verschiedene Bewilligungspflichten. Diese Neuerungen entlasten Hinterbliebene von umständlichen Formalitäten. Der Grundsatz der unentgeltlichen Bestattung für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt bleibt bestehen. Aufgenommen ins Gesetz wurden aber die gesetzlichen Grundlagen für die Gebühren, die für die Deckung von Zusatzleistungen zu der unentgeltlichen Bestattung schon immer erhoben wurden.

Der Regierungsrat hat das neue Bestattungsgesetz an seiner Sitzung vom 8. Mai 2018 gutgeheissen. Er erteilt dem Bau- und Verkehrsdepartement die Ermächtigung, ein zweimonatiges Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, bevor der Grosse Rat über das Gesetz befindet. Alle betroffenen und interessierten Organisationen und Privatpersonen sind darum eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision des Bestattungsgesetzes zu äussern.

Hinweise

Die Dokumente zur Vernehmlassung können vom 14. Mai bis 16. Juli 2018 von 8.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40 in Basel sowie im Internet unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/bestattungswesen  (Kapitel «Vernehmlassung neues Bestattungsgesetz») eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während der Zeit der Vernehmlassung unter der Telefonnummer 061 267 67 86 entgegengenommen. Die Stellungnahme ist schriftlich bis 16. Juli 2018 an das Bau- und Verkehrsdepartement, Rechtsabteilung, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen. In elektronischer Form können Stellungnahmen an folgende Adresse gesandt werden: bvdra@bs.ch.

Weitere Auskünfte

Zu juristischen Fragen: Tina Hurni Telefon +41 61 267 67 86 Rechtsabteilung Bau- und Verkehrsdepartement Zu inhaltlichen Fragen: Marc Lüthi Telefon +41 61 605 21 15 Leiter Bestattungswesen der Stadtgärtnerei Basel Bau- und Verkehrsdepartement