Weg frei für die Neue Kuppel Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton regelt die notwendigen Dienstbarkeiten und passt den Baurechtsperimeter an und die QPL AG hat mit der Stiftung KUPPEL einen Unterbaurechtsvertrag unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für die Lancierung eines neuen Projektwettbewerbs für den Neubau der Kuppel.
Im Jahr 2014 unterzeichneten die Einwohnergemeinde der Stadt Basel und die QPL AG den Baurechtsvertrag für eine Parzelle im Bereich Nachtigallenwäldeli. Die Fläche umfasste das Acqua und Annex sowie die damalige Kuppel, für die ein Neubau geplant war. Der Grosse Rat hatte zur Errichtung von Bandproberäumen unter dem Neubau der Kuppel einen Investitionskostenbeitrag von Fr. 1.7 Mio. gesprochen.
In der Zwischenzeit hat sich die Stiftung KUPPEL gegründet, die mit grossem Engagement den Neubau der Kuppel vorantrieb. Die Stiftung KUPPEL konnte diesen Herbst mit der QPL AG einen Unterbaurechtsvertrag für die Fläche unterzeichnen, auf der die Neue Kuppel Basel zu stehen kommt. Gleichzeitig passte der Kanton zur Ermöglichung des Unterbaurechts den Baurechtsperimeter in einem Nachtrag zum Baurechtsvertrag mit der QPL AG leicht an, wobei die Fläche der Baurechtsparzelle gleich bleibt. Ebenfalls hat der Kanton mit der Stiftung KUPPEL den Zugang zur Neuen Kuppel Basel mit einer Dienstbarkeit geregelt.
Der Regierungsrat genehmigte an seiner heutigen Sitzung sowohl den Nachtrag zum Baurechtsvertrag zwischen Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der QPL AG als auch den Dienstbarkeitsvertrag mit der Stiftung KUPPEL. Ebenfalls genehmigte der Kanton als Baurechtsgeber diesen Herbst den Unterbaurechtsvertrag zwischen der QPL AG und der Stiftung KUPPEL.
Damit kann nun ein neuer Projektwettbewerb für den Neubau der Kuppel lanciert werden und es können der neue Konzertclub und die neuen Bandproberäume verwirklicht werden.