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Erfreulicher Rechnungsabschluss des Kantons Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Rechnung 2018 des Kantons Basel-Stadt schliesst mit einem Überschuss von 283 Mio. Franken ab. Sie liegt 150 Mio. Franken über dem Budget. Dieses erfreuliche Ergebnis ist vor allem auf einmalige Faktoren zurückzuführen. Die Nettoschulden konnten um 189 Mio. Franken abgebaut werden, was einer Reduktion um 10 Prozent entspricht. Die Nettoschuldenquote des Kantons erreicht einen neuen Tiefstwert. Die Rechnung 2018 bestätigt die Planung des Kantons im Hinblick auf die Umsetzung der Steuervorlage 17. Damit diese nach einer Übergangsphase ohne Defizite realisierbar ist, braucht es ein Ja zur AHV-Steuervorlage des Bundes am 19. Mai und den Verzicht auf weitere Steuersenkungen.

Rechnung besser als budgetiert
Der im Jahr 2018 erzielte Überschuss liegt bei 283 Mio. Franken. Die Rechnung 2018 schliesst 150 Mio. Franken besser ab als budgetiert. Höhere Steuererträge, ein tieferer Aufwand und ein besseres Finanzergebnis haben zu diesem erfreulichen Ergebnis beigetragen.

Der Steuerertrag fiel um 83 Mio. Franken höher aus als budgetiert. Bei den natürlichen Personen lag der Ertrag 32 Mio. Franken über dem Budget. Davon sind 16 Mio. Franken als Sondereffekt auf das Vorjahr zurückzuführen. Bei den Steuern der juristischen Personen erfolgte mit einer Unterschreitung des Budgets von 2 Mio. Franken eine Punktlandung. Grössere Abweichungen gab es bei den schwer zu prognostizierenden übrigen direkten Steuern, die 53 Mio. Franken über dem Budget lagen. Davon sind 28 Mio. Franken einmalige Sondereffekte. Die Vermögensgewinnsteuern (+16 Mio. Fr.), die Vermögensverkehrssteuern (+12 Mio. Fr.) sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern (+26 Mio. Fr.) übertreffen die budgetierten Werte aufgrund eines überdurchschnittlichen Volumens.

Steuererträge gestiegen, wenn man Sondereffekte herausrechnet
Mit 2.852 Mrd. Franken lag der Steuerertrag lediglich 5 Mio. Franken über dem Niveau des Vorjahres. Die Steuererträge der natürlichen Personen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 81 Mio. Franken. Die Steuern der juristischen Personen gingen um 69 Mio. Franken zurück. Dieser Rückgang ist auf Sondereffekte in der Rechnung 2017 im Umfang von 70 Mio. Franken zurückzuführen. Insgesamt waren im Vorjahr höhere Sondereffekte zu verzeichnen (+110 Mio. Fr.). Unter Ausklammerung der Sondereffekte ist der Steuerertrag gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Der Anteil des Kantons an der direkten Bundessteuer lag 44 Mio. Franken unter dem Budget. Im Jahr 2017 wurde ein Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über das am Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) anwendbare Steuerrecht unterzeichnet. Aufgrund dieser neuen Regelung erhielt der Kanton rückwirkend für die Jahre 2015 bis 2017 einen Anteil an der französischen Gewinnsteuer in Höhe von 14 Mio. Franken.

Departemente unterschreiten Budget
Die Departemente unterschritten das Budget um 31 Mio. Franken. Neben der hohen Ausgabendisziplin trugen dazu mehrere Sondereffekte bei:

  • Die Ausgaben der Sozialhilfe lagen aufgrund höherer Rückerstattungen und weniger Zahlfällen in der allgemeinen Sozialhilfe 12 Mio. Franken unter Budget.
  • Verfallene Besitzstandseinlagen bei der Pensionskasse Basel-Stadt für die Jahre 2016, 2017 und 2018 im Umfang von 11 Mio. Franken wurden als Sondereffekt der Rechnung 2018 gutgeschrieben.
  • Im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Spitäler entlastete ebenfalls ein Sondereffekt die Rechnung um 9 Mio. Franken.
  • Die Einnahmen des Mehrwertabgabefonds fielen um 17 Mio. Franken tiefer aus als budgetiert.

Verkäufe und Gewinnablieferungen verbessern Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fiel um 42 Mio. Franken besser als budgetiert aus. Verkäufe der Miteigentumsanteile der FHNW Muttenz und des Therapie-Schulzentrum Münchenstein an den Kanton Basel-Landschaft führten zu einmaligen Einnahmen in Höhe von 27 Mio. Franken. Das Budget des Zinsaufwands wurde dank tiefer Zinsen um 8 Mio. Franken unterschritten. Die Gewinnablieferungen der Basler Kantonalbank und der Industriellen Werke Basel haben den budgetierten Wert um 8 Mio. Franken übertroffen.

Ausschüttung der SNB höher als erwartet
Im Jahr 2017 verzeichnete zudem die Schweizerische Nationalbank (SNB) einen Rekordgewinn. Hieraus resultierte eine Sonderausschüttung an die Kantone. Basel-Stadt erhielt so 31 Mio. Franken statt wie budgetiert 16 Mio. Franken.

Erfreuliches Rechnungsergebnis erlaubt Schuldenabbau
Die Nettoinvestitionen beliefen sich im Jahr 2018 auf 276 Mio. Franken. Budgetiert waren 353 Mio. Franken. Die geplanten Investitionen wurden somit zu 78 Prozent ausgeschöpft. Die Investitionen konnten aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Selbstfinanzierungsgrad betrug erfreuliche 161 Prozent. Der Finanzierungssaldo lag bei 189 Mio. Franken. Entsprechend konnten die Nettoschulden um 10 Prozent abgebaut werden. Sie liegen neu bei 1.726 Mrd. Franken. Die Nettoschuldenquote sank damit im Berichtsjahr von 2.9 Promille auf 2.5 Promille und erreicht einen neuen Tiefstwert.

Überschuss notwendig für Basler Steuerkompromiss
Das positive Rechnungsergebnis bestätigt die gesunde Finanzlage des Kantons. Diese solide Ausgangslage ermöglicht die Umsetzung des Basler Steuerkompromisses, der in der Referendumsabstimmung vom 10. Februar 2019 mit 79 Prozent Ja-Anteil angenommen wurde. Der Basler Steuerkompromiss führt zu Entlastungen für Bevölkerung und Unternehmen. Die Mindereinnahmen für den Kanton betragen geschätzt 150 Mio. Franken pro Jahr ab 2020. Hinzu kommen temporäre Übergangskosten von geschätzt bis zu 50 Mio. Franken pro Jahr. Der in den vergangenen Jahren aufgebaute strukturelle Überschuss des Kantons ist damit konsumiert. Infolge der Übergangskosten weist der Finanzplan vorübergehend Defizite aus. Die temporären Defizite können aber dank der vorsichtigen Ausgabenpolitik und dem Abbau der Nettoschuldenquote der vergangenen Jahre verkraftet werden.

Grosser Einfluss der AHV-Steuervorlage des Bundes auf den Ausblick
Die Rechnung 2018 bestätigt die Planung des Kantons im Hinblick auf die Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17): Der selber erwirtschaftete Handlungsspielraum für die Umsetzung der Reform ist vorhanden, gleichzeitig hat sich dieser nicht vergrössert: die positive Abweichung vom Ergebnis erklärt sich fast ausschliesslich aus einmaligen Faktoren.  

Damit die SV17 in Basel-Stadt tatsächlich wie geplant umgesetzt werden kann, braucht es nun noch einen positiven Ausgang der Abstimmung auf Bundesebene zur AHV-Steuervorlage am 19. Mai 2019. Wird die Vorlage angenommen, so erhalten die Kantone erstens vom Bund zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer. Der Bund schätzt die daraus für den Kanton Basel-Stadt resultierenden Mehreinnahmen auf 60 Mio. Franken pro Jahr. Zweitens wird der Nationale Finanzausgleich (NFA) schrittweise an das neue Steuersystem angepasst. Der Bund schätzt die daraus entstehende, schrittweise Entlastung des Kantons Basel-Stadt auf 40 Mio. Franken pro Jahr ab 2024. Diese Mittel sind beim Steuerkompromiss zur SV17 eingerechnet und ermöglichen es, dass die Reform für den Kanton nach Defiziten in der Übergangszeit finanziell tragbar ist.

Kein Platz für weitere Steuersenkungen
Im Rahmen des Basler Steuerkompromisses werden die Einkommenssteuern schrittweise um 70 Mio. Franken pro Jahr gesenkt. Keinen Platz im Finanzplan haben zusätzliche Steuersenkungen mit Mindereinnahmen bis 200 Mio. Franken, die bei einer Annahme der „Krankenkassen-Initiative“ der CVP drohen. Der Rückzug der Initiative war Teil des Basler Kompromisses zur Steuervorlage 17. Sie wurde aber schliesslich doch nicht zurückgezogen und würde bei einer Annahme zu zusätzlichen Ausfällen führen.

Kennzahlen Kanton Basel-Stadt
Erfolgsrechnung und Steuerertrag Kanton Basel-Stadt mit Bemerkungen
Präsentation

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Tel. 061 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements Dr. Markus König Tel. 061 267 96 01 Leiter Finanzverwaltung Finanzdepartement