Erneut Betrugsmasche durch falsche Polizisten, hoher Geldbetrag verloren
ZeugenaufrufStaatsanwaltschaft
In den letzten Tagen gingen erneut mehrere Meldungen beim Notruf der Kantonspolizei, Tel. 117, von Personen ein, weil sie von einer „Kriminalpolizistin“, einem „Polizeibeamten“ bzw. von der „Staatsanwaltschaft“ aufgefordert worden waren, ihnen, aus Gründen der Sicherheit, Geld und Wertsachen auszuhändigen. Wiederholt hat die Staatsanwaltschaft eindringlich vor dieser Betrugsmasche, letztmals am 12. und 13.11.2019, gewarnt (siehe Medienmitteilung vom 12. und 13.11.2019).
Im vorliegenden Falle erhielt am 13.11.2019 eine 84-jährige Rentnerin mehrere Telefonanrufe einer Frau, welche sich als „Polizistin“ ausgab. Diese erklärte, dass die Polizei mehrere Personen festgenommen habe. Dabei habe man ein Notizbuch sichergestellt, in welchem ihr Name und ihre Bankkontodaten notiert seien. Es bestehe die grosse Gefahr, dass ihr Geld abgehoben werde. Um dies zu verhindern wurde die 84-Jährige eindringlich aufgefordert, sofort ihr Geld bei der Bank zu beziehen und der Polizei zu übergeben. In der Folge wurde sie von der „Polizistin“ angewiesen, mit einem Taxi zu einem Restaurant auf dem Bruderholz zu fahren. Als die Frau das Geld bei der Bank bezogen hatte und an den besagten Ort gefahren war, wies sie die „Polizistin“ an, einem Mann Fr. 35.000.-- zu übergeben. Anschliessend kehrte die Frau nach Hause zurück.
Allgemeines Vorgehen der Täter:
Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die oft Hochdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer[1] eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren. Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen. Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen.
Hinweise der Staatsanwaltschaft:
Die Polizei fordert nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt
Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.
Empfehlungen der Staatsanwaltschaft:
Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone
Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117
Sollten Sie Opfer einer dieser Betrugsmaschen (falsche Polizisten, Enkeltrick etc.) geworden sein, so kontaktieren sie unverzüglich die Polizei.
Hinweis auf Flyer[2] der Kantonspolizei
1]«Call ID-Spoofing»: Es handelt sich dabei um einen «Diebstahl» einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.
[2] http://www.bs.ch/nm/2017-spoofing-informationskampagne-der-kantonspolizei-basel-stadt-jsd.html