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Ja zur AHV-Steuervorlage

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die AHV-Steuervorlage bietet Lösungen für zwei wichtige Herausforderungen der Schweiz: Sie bringt erstens mehr Mittel für die Altersvorsorge. Zweitens schafft sie ein international akzeptiertes, innovationsfreundliches Steuersystem. Steuerprivilegien für ausländische Gewinne werden gestrichen. Der Kanton Basel-Stadt ist von der AHV-Steuervorlage finanziell und volkswirtschaftlich besonders betroffen. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Bundesvorlage am 19. Mai 2019 zuzustimmen.

Mehr Mittel für die AHV
Der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO hat im Jahr 2018 deutlich im Minus abgeschlossen. Infolge der der Alterung der Bevölkerung wird die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag immer grösser. Mit der AHV-Steuervorlage wird wertvoller Spielraum gewonnen: Die Vorlage verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen. Der Finanzierungsbedarf bei der AHV wird wesentlich verkleinert. Deshalb handelt es sich um eine berechtigte und wichtige soziale Ausgleichsmassnahme zu Gunsten der Bevölkerung.

Faire Besteuerung, Rechtssicherheit und Innovation
Mit der AHV-Steuervorlage wird die Schweiz die Steuerprivilegien für ausländische Gewinne abschaffen. Zugleich schafft sie steuerliche Massnahmen zu Gunsten der Innovation. Dazu gehört die für den Forschungsstandort Basel wichtige Patentbox. Ziel ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts und der vielen damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Schweizer Unternehmensbesteuerung wäre also bei einem Ja wieder im Einklang mit den internationalen Rahmenbedingungen. Der Basler Kompromiss könnte auch im Bereich der Unternehmenssteuern plangemäss umgesetzt werden.

Im Kanton Basel-Stadt bieten die betroffenen, heutigen Statusgesellschaften rund 32‘000 Vollzeitstellen an. Ein Ja zur AHV-Steuervorlage bringt Rechtssicherheit und fördert die Innovation. Ein Nein brächte dagegen finanzielle und volkswirtschaftliche Risiken. Die Schweiz hat wie viele andere Staaten zugesichert, nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien aufzuheben. Werden die Steuerprivilegien nicht abgeschafft, so wären Sanktionsmassnahmen gegen die Schweiz oder die betreffenden Unternehmen zu befürchten.

Ein Ja im Sinne der Basler Kantonsfinanzen
Am 10. Februar 2019 erzielte der Basler Steuerkompromiss einen Ja-Anteil von 79 Prozent. Wird die AHV-Steuervorlage am 19. Mai 2019 angenommen, so erhalten die Kantone vom Bund zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer. Der Bund schätzt die Mehreinnahmen für den Kanton Basel-Stadt auf 60 Mio. Franken pro Jahr. Darüber hinaus wird der Nationale Finanzausgleich (NFA) angepasst. Der Bund schätzt die schrittweise Entlastung des Kantons Basel-Stadt daraus auf 40 Mio. Franken pro Jahr. Diese Mittel sind beim Basler Kompromiss eingerechnet und ermöglichen, dass die Reform für den Kanton finanziell tragbar ist.

Weitere Auskünfte

Dr. Eva Herzog Tel. +41 61 267 85 40 Regierungsrätin, Vorsteherin Finanzdepartement