Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- die Abstimmung über die folgende kantonale Vorlage auf das Abstimmungswochenende vom 24. November 2019 festgelegt: Grossratsbeschluss vom 13. Februar 2019 betreffend Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Otto Schmid, SP) betreffend „erneuter Überprüfung einer Sichtbarmachung der Birsig beim Marktplatz“ abzuschreiben. Eine grosszügige Öffnung der Birsig würde den verschiedenen Nutzungsansprüchen an den Marktplatz im Wege stehen. Zudem wäre eine Offenlegung wegen unterirdischer Leitungen kaum umsetzbar und unverhältnismässig teuer. Schliesslich würde der Birsig auch keinen attraktiven Anblick bieten, denn er verläuft unter dem Marktplatz als Kanal in einer Betonrinne. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
- für das Kalenderjahr 2020 den Zinsausgleich bei den natürlichen und juristischen Personen unverändert auf einen Vergütungszins von 0,1 Prozent und auf einen Belastungszins von 3,5 Prozent festgelegt. Seit der letztjährigen Festlegung sind die Zinsen unverändert tief geblieben. (Auskunft: Marc Enz, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung dem vorgelegten Bericht zu einem künftigen Leitungskataster Schweiz grundsätzlich zugestimmt. Basel-Stadt pflegt seit über hundert Jahren einen kantonalen Leitungskataster, der seit gut zwanzig Jahren auch digital verfügbar ist. Dieser hat sich als zentrale Dokumentationsstelle für Auskünfte über sämtliche in der Allmend liegenden Versorgungs- und Entsorgungsleistungen bewährt. (Auskunft: Paul Haffner, Kantonsgeometer, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 57)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über elektronische Verfahren im Steuerbereich grundsätzlich begrüsst. Die Neuerungen und Anpassungen bezüglich der elektronischen Verfahren im Steuerbereich führen zu einer Vereinfachung des Kontakts zwischen der Steuerkundschaft und den Steuerbehörden über elektronische Kanäle und lassen den Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich Freiraum für sachgerechte und bürgerfreundliche Lösungen. (Auskunft: Marc Enz, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel begrüsst. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Revision der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung in dieser Form abgelehnt, weil die Einführung einer Zertifizierungspflicht für Erkennungssysteme von Fahrzeugkontrollschildern unnötig, teilweise widersprüchlich und nicht sachgerecht ist. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs grundsätzlich begrüsst. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und-informatik in der Schweiz begrüsst. Der Regierungsrat ist von der Notwendigkeit der entsprechenden gesamtschweizerischen Zusammenarbeit überzeugt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung der vom Bund vorgeschlagenen Verlängerung des Normalarbeitszeitvertrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft um weitere drei Jahre zugestimmt. Er unterstützt auch die geplante Anpassung der Mindestlöhne um 1,6 Prozent entsprechend der Nominallohnentwicklung. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- 32 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 8 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.