Liberalisierung der Vorschriften für Wärmepumpen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beschliesst ein Liberalisierungspaket für die Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen werden vermehrt eingesetzt, da das neue Energiegesetz die Dekarbonisierung der Heizungen fordert. Wo Heizsysteme wie Fernwärme oder Erdsonden nicht möglich sind, erachtet der Regierungsrat Luft-Wasser-Wärmepumpen als eine zweckmässige und umweltfreundliche Alternative. Um die Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen zu erleichtern, beschloss der Regierungsrat in seiner heutigen Sitzung folgende Anpassungen:
- Aufhebung sämtlicher Bewilligungsvoraussetzungen für innen aufgestellte Anlagen
- Überführung der Bewilligungspflicht für aussen aufgestellte Anlagen in eine Meldepflicht
- Ermöglichung von Aussenanlagen in Vorgärten
Neben einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes bedingen die angestrebten Änderungen mehrere Änderungen in den Ausführungsvorschriften zur Bau- und Planungsverordnung. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Annahme dieser Gesetzesänderung. Das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement vollzieht die Änderungen in den Ausführungsvorschriften.