Basler Fasnacht 2021: Aktivitäten mit dem Nachwuchs
MedienmitteilungRegierungsrat
Alle vom Fasnachts-Comité normalerweise organisierten Veranstaltungen können 2021 nicht stattfinden. Im Unterschied zur Absage der Fasnacht 2020 handelt es sich 2021 um kein generelles Fasnachtsverbot. Das Fasnachts-Comité und die kantonalen Behörden wollen daher bis im Februar Rahmenbedingungen definieren, damit die Jungen Garden und der Nachwuchs fasnächtlichen Aktivitäten nachgehen können. Auch hier bleibt die Durchführung indessen ungewiss. Mit vereinten Kräften soll sichergestellt werden, dass der Geist der Basler Fasnacht weiterlebt.
Alle vom Fasnachts-Comité normalerweise organisierten Veranstaltungen können 2021 nicht stattfinden, insbesondere die Cortèges und die Laternen- und Wagen/Requisitenausstellung. Auch die Guggenkonzerte sowie die Kinderfasnacht sind nicht durchführbar. Musizieren und Gässle wird mit den heutigen Vorgaben des Bundes weder für die Kinder noch für die Erwachsenen möglich sein.
Seit August hat das Comité mit Cliquen, Schnitzelbängglern, Behörden, dem Wirteverband und vielen anderen mögliche Szenarien für die Basler Fasnacht diskutiert, die vom 22. bis 25. Februar 2021 stattfindet. Im Zentrum stand dabei die Idee, die Fasnacht in die Quartiere zu verlagern. Die zweite Pandemiewelle hat diese Bemühungen zunichtegemacht. Ohne die Perspektive eine Grossveranstaltung mit Schutzkonzept durchführen zu können, ist auch eine Quartierfasnacht nicht realistisch. Die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung sowie der Aktiven hat auch für das Comité oberste Priorität.
Allein auf Stufe Bund gelten viele Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Versammlungen im öffentlichen Raum sowie Restaurants und Bars. Beispielsweise das Verbot von Grossveranstaltungen oder die dafür geltende Sitzplatzpflicht verunmöglichen die Durchführung der traditionellen Fasnacht. Vor diesem Hintergrund kann der Kanton die Infrastruktur, die für die Durchführung der Fasnacht nötig sind, nicht zur Verfügung stellen. Es ist nicht vorstellbar, dass sich die epidemiologische Lage so entwickelt, dass die Schutzmassnahmen wesentlich gelockert werden können und die Durchführung der Strassenfasnacht im Februar 2021 realistisch ist.
Im Unterschied zur Absage der Fasnacht 2020 handelt es sich diesmal um kein generelles Fasnachtsverbot. Das Fasnachts-Comité prüft im Rahmen seiner Aktion Jetzt-Fasnacht.ch die Rahmenbedingungen, um fasnächtliche Aktivitäten mit und für die Jungen Garden und den Nachwuchs zu ermöglichen und so etwas Fasnachtsluft in die Stadt zu bringen. Während den zwei Wochen Schulferien soll zum Beispiel ein Fasnachts-Spaziergang mit diversen Standorten in der Stadt entstehen, an denen verschiedene Elemente eines Cliquenjahres zu sehen sind. Der Kanton unterstützt die verschiedenen Vorhaben. Zusammen mit dem Comité soll mit vereinten Kräften sichergestellt werden, dass der Geist der Basler Fasnacht weiterlebt.