Corona: Der Regierungsrat will durchlässigere Grenzen für den Nachbarschaftsverkehr
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die am Mittwoch vom Bundesrat beschlossene schrittweise Lockerung der Einreisebeschränkungen aus der EU und aus Drittstaaten. Er rechnet fest damit, dass – wie heute angekündigt – per 8. Juni 2020 die Bearbeitung von Gesuchen von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen wieder vollumfänglich aufgenommen wird. Zusätzlich wünscht er aber, dass dies auch für die Gesuche von Drittstaatenangehörigen gilt. Schliesslich weist der Regierungsrat auf das ungelöste Problem der Grenzregionen hin, in denen der grenzüberschreitende nachbarschaftliche Austausch nicht mehr möglich ist. Dies belastet das soziale Gefüge und kann auf Dauer zu unzumutbaren Härtefällen führen. Auch hier sind – in Absprache mit den Nachbarstaaten – Lockerungen notwendig.
Das zweistufige Vorgehen des Bundesrates bei den Einreisebeschränkungen entspricht der Logik einer schrittweisen und massvollen Lockerung aus gesundheitspolitischer Sicht, erlaubt eine grösstmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung und die schrittweise Vorbereitung des Vollzugs.
Der Regierungsrat rechnet fest damit, dass – wie bereits angekündigt – per 8. Juni 2020 die Bearbeitung von Gesuchen von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen wieder vollumfänglich aufgenommen wird. Zusätzlich wünscht er aber, dass dies auch für die Gesuche von Drittstaatenangehörigen gilt. Eine solche Erweiterung wäre für die regionale Wirtschaft, insbesondere für die Life Science-Branche, äusserst bedeutsam.
Weiter weist der Regierungsrat den Bundesrat auf das ungelöste Problem der Grenzregionen hin, dass der nachbarschaftliche Austausch zwischen Personen, die jeweils auf der anderen Seite der Grenze leben, nicht mehr möglich ist. Dies stellt eine Belastung dar, denn für ein gesundes soziales Gefüge gehören auch Begegnungen mit der unmittelbaren Nachbarschaft. Jahrzehntelang gewachsene Strukturen und Beziehungen wurden mit den Grenzschliessungen abgeschnitten. Wenn aber nachbarschaftliche Beziehungen im schweizerischen Binnenverhältnis möglich sein sollen, muss dies auch im Verhältnis zu Nachbarn im Ausland gelten, die teilweise wenige Meter voneinander entfernt leben. Bei Freunden, Familien oder Paaren, die sich nun nicht mehr begegnen können, kann dies auf Dauer zu unzumutbaren Härtefällen führen.