Coronavirus: Bedeutung der neuen Bundesmassnahmen für den Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Die ab morgen, Samstag, 12. Dezember 2020, geltenden Bundesmassnahmen zum Schutz vor Corona bringen in Basel-Stadt gewisse Verschärfungen, u.a. für Einkaufsläden, für Kulturinstitutionen oder Freizeiteinrichtungen und für Veranstaltungen. Insbesondere kann der Sonntagsverkauf nicht stattfinden und auch die kantonalen Museen oder die zoologischen Gärten müssen an Sonntagen geschlossen bleiben. Wo die kantonale Covid-19-Verordnung strengere Massnahmen als die Bundesverordnung vorsieht, gilt sie bis zum 20. Dezember weiter. Der Regierungsrat wird in der kommenden Woche über die Regelungen für die Zeit ab dem 21. Dezember entscheiden.
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Marco Greiner
Tel. +41 79 211 23 03
Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher