Coronavirus: Das Unterstützungsprogramm für Unternehmen startet früher
MedienmitteilungRegierungsrat
Unternehmen, die wegen des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind, können Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft beantragen. Der Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, die das sofortige Handeln ermöglicht. Die Unternehmen sind gebeten, sich an ihre Hausbank zu wenden. Bei der Basler Kantonalbank sind bereits ab 25. März 2020 Anträge möglich. Der Kanton informiert laufend, sobald sich weitere Banken anschliessen. Viele Unternehmen sind bereits jetzt unmittelbar und direkt von der Krise betroffen, weshalb rasche Hilfe erforderlich ist. Ursprünglich war der Regierungsrat davon ausgegangen, mit dem Unterstützungsprogramm erst am 1. Mai 2020 starten zu können.
Die Massnahme zur Gewährung von Überbrückungskrediten ermöglicht Bürgschaften bis zu einem Gesamtbetrag von 50 Millionen Franken. Ergänzend dazu hat der Regierungsrat die neue Verordnung betreffend Gewährung von Bürgschaften im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus erlassen. Sie stellt sicher, dass die Abwicklung der Kredit- und Bürgschaftsbegehren möglichst unkompliziert erfolgt: Das notleidende Unternehmen stellt bei seiner Hausbank einen Kreditantrag. Bei der Basler Kantonalbank sind bereits ab 25. März 2020 Anträge möglich. Der Kanton informiert laufend, sobald sich weitere Banken anschliessen.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz des Geschäftsbetriebs im Kanton Basel-Stadt. Der Ausbruch des COVID-19-Virus muss ursächlich für den existenzgefährdenden Liquiditätsengpass der Unternehmen sein. Anträge können im Zeitraum vom 25. März 2020 bis 31. Juli 2020 eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Kreditgewährungen und die Kreditkonditionen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Bank. Es wird jedoch erwartet, dass die beteiligten Banken aufgrund der Bürgschaft des Kantons auf einen Risikozuschlag verzichten und den Kredit zu günstigen Konditionen anbieten.
Mit der Absage von Veranstaltungen, dem stark gedrosselten Konsumverhalten für Nicht-Lebensmittel, den ausbleibenden Touristen etc. fallen bei den Unternehmen Einnahmen weg, die zu Liquiditätsproblemen und damit letztlich zum Verlust von bislang produktiven Arbeitsplätzen führen können. Diese Situation erfordert rasche Hilfe, insbesondere im Bereich der Stabilisierung der Liquidität dieser Unternehmen. Eine wirtschaftliche Negativspirale mit Entlassungen soll möglichst verhindert werden. Bereits am 11. März hatte der Regierungsrat deshalb den Unternehmen mit einem Massnahmenpaket Unterstützung zugesichert. Neben den Überbrückungskrediten mit staatlicher Bürgschaft sind die Äufnung eines Krisenfonds und längere Zahlungsfristen für staatliche Leitungen vorgesehen. (Siehe hier: https://www.bs.ch/nm/2020-unterstuetzung-fuer-baselstaedtische-unternehmen-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus-rr.html) Der Bundesrat hatte am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossen. Die kantonalen Massnahmen werden diese ergänzen.