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Coronavirus: Der Regierungsrat verlängert die Massnahmen bis zum 22. Januar 2021 und erhöht entsprechend die Unterstützungsbeiträge für Gastronomie und Hotellerie

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute die aktuell in Basel-Stadt geltenden Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bis und mit Freitag, 22. Januar 2021, verlängert. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Unterstützungsbeiträge an die Gastronomie und Hotellerie um weitere 10,45 Millionen Franken erhöht. Insgesamt steht damit im Rahmen des laufenden Härtefallprogramms ein Gesamtunterstützungspaket von 74,5 Millionen Franken aus Bundes- und Kantonsmitteln zur Verfügung. Schliesslich hat der Regierungsrat sich heute für den gegenwärtig bei den Kantonen in Konsultation gegebenen Massnahmenplan des Bundes ausgesprochen, er regt aber eine frühere Inkraftsetzung bereits diese Woche an.

Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt hat heute über den Umgang mit den weiteren Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beraten, welche er am 20. November 2020 kommuniziert hat und welche bis kommenden Sonntag, 20. Dezember 2020, in Kraft sind (siehe Medienmitteilungen vom 20. November 2020 und 8. Dezember 2020).

Seit Inkrafttreten der verschärften Massnahmen gemäss Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen konnte das Wachstum der Neuansteckungen gebremst und eine gewisse Stabilisierung in den Spitälern erreicht werden. Die epidemiologische Lage hat sich in Basel-Stadt leicht verbessert, bleibt jedoch sehr anspruchsvoll. Es braucht weitere Anstrengungen, um die Fallzahlen zu senken. Aus diesem Grund behält der Regierungsrat die verschärften Massnahmen weiterhin bei und befristet sie bis am 22. Januar 2021, analog der verschärften Massnahmen des Bundes.

Unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben gelten ab Montag 21. Dezember 2020, folgende Massnahmen im Kanton Basel-Stadt:

  • Für Veranstaltungen gelten ab 21. Dezember 2020 die Regelungen der Bundesverordnung ohne weitere kantonale Vorschriften. Dies bedeutet u.a. dass Gottesdienste bis max. 50 Besucherinnen und Besucher möglich sind.
  • Restaurationsbetriebe bleiben im Kanton Basel-Stadt weiterhin geschlossen. Take-away Betriebe dürfen neu zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein und nicht schon ab 05.00 Uhr.
  • Einrichtungen im Sportbereich sowie weitere Einrichtungen wie z.B. Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
  • Auch weitere Betriebe wie Bar- und Clubbetriebe, Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen bleiben geschlossen.
  • Neu sind neben Erotikbetrieben auch Bordellbetriebe, Cabarets und ähnliche Lokale geschlossen. Zudem ist Prostitution untersagt. Der Kanton nimmt damit die Anliegen der diesbezüglichen Interessengruppen auf.

Die Massnahmen sind bis Freitag, 22. Januar 2021, befristet.

Gesamtunterstützungspaket von 74,5 Millionen Franken

Der Regierungsrat versteht die Sorgen der Gastronomiebranche. Sie wird durch die Coronakrise besonders hart getroffen. Darum spricht der Regierungsrat den Gastro- und Hotellerieunternehmen weitere Unterstützungsmittel zu, entlang der heutigen Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Dafür entnimmt er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weitere 10,45 Millionen Franken. Zusammen mit den bereits früher gesprochenen 15 Millionen Franken ergibt sich ein kantonales Unterstützungspaket von 25,45 Millionen Franken. Dieses bildet die Voraussetzung dafür, dass der Bund die Härtefallunterstützung ebenfalls erhöht. Der Kanton Basel-Stadt und der Bund stellen damit im Rahmen des laufenden Härtefallprogramms ein Gesamtunterstützungspaket in der Höhe von 74,5 Millionen Franken zur Verfügung.

Das Unterstützungsprogramm läuft bereits seit dem 23. November 2020. Der Regierungsrat ruft die Gastronomiebetriebe auf, diese schnelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und ihren Antrag einzureichen. Die Branchenverbände und -organisationen sind gebeten, ihre Mitglieder auf dieses Angebot hinzuweisen.

Für den Massnahmenplan des Bundes

Der Regierungsrat hat heute schliesslich den Massnahmenplan des Bundes zur Eindämmung der Corona-Epidemie beraten, der gegenwärtig bei den Kantonen in Konsultation ist. Er befürwortet den Vorgehensvorschlag des Bundes, regt aber eine frühere Inkraftsetzung bereits diese Woche an. Dies könnte entsprechend eine frühere Aufhebung der Massnahmen begünstigen.

Weitere Auskünfte

Zu den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus: Regierungsrat Lukas Engelberger Vorsteher Gesundheitsdepartement erreichbar via Anne Tschudin, Leiterin Kommunikation Medienanfragen bitte per Mail an anne.tschudin@bs.ch Zum Unterstützungspaket für Gastronomie und Hotellerie: Regierungsrat Christoph Brutschin Tel. +41 61 267 85 41 Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Allgemeine Bevölkerungsfragen: Corona-Infoline 0800 463 666 Veranstalter, Sport: covid-veranstaltungen@bs.ch