Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Gefängnis Bässlergut: Reduktion der Plätze in der Ausschaffungshaft und Sanierung des Altbaus

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die aktuelle und absehbare Belegung in der Administrativhaft im Gefängnis Bässlergut sowie neue Bundesvorschriften erlauben und bedingen, die Zahl der Haftplätze zu verringern sowie den Altbau neu zu konzipieren. Gleichzeitig soll der Bau saniert werden, was nach zwanzigjähriger Betriebszeit fällig ist. Die Massnahmen verbessern auch die Haftbedingungen für die Insassen. Der Regierungsrat hat das Vorhaben in das Investitionsprogramm aufgenommen und gebundene Ausgaben in der Höhe von 5,4 Mio. Franken bewilligt.

Da die Nachfrage nach Haftplätzen in der Administrativhaft in den vergangenen Jahren auf tiefem Niveau stabil geblieben ist und sich eine Zunahme nicht abzeichnet, soll die offizielle Kapazität im Altbau des Gefängnisses Bässlergut von sechzig auf vierzig Haftplätze gesenkt werden. Dieser wird seit der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus für den kurzen Strafvollzug zu Beginn dieses Jahres wieder ausschliesslich für seinen ursprünglichen Zweck, die Administrativhaft («Ausschaffungshaft») verwendet. Die Reduktion von 15 auf zehn Haftplätze pro Station ermöglicht wesentlich mehr Platz für die Inhaftierten sowie einen grösseren Gruppenraum. Die Neukonzeption erlaubt künftig, die vom Bund 2015 angepassten Richtlinien zur Administrativhaft zu erfüllen. Dies bildet die Voraussetzung für Finanzierungsbeiträge an den Bau oder die Sanierung von Administrativhaftanstalten.

Die tiefere Belegungsdichte gestattet ferner den Mitarbeitern flexiblere Einsätze, was sich auch auf die Haftbedingungen positiv auswirkt: Die neue Dienstplanung macht verlängerte tägliche Zellenöffnungszeiten, ein Ausbau der Spazierzeiten und zusätzliche Zeitfenster für Freizeitbetätigungen möglich.

Der im November 2000 eröffnete Altbau weist einen hohen Abnutzungsgrad auf. Dies macht eine Instandsetzung zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang sollen auch die stark veralteten sanitären Anlagen ersetzt werden. Dies bedeutet wesentliche bauliche Eingriffe, namentlich im Bereich der Gebäudetechnik. Der Bund wird sich mit 35 Prozent an den Kosten der subventionsberechtigten Arbeiten beteiligen. Die Sanierungsarbeiten starten 2021.

Die Sanierung des Altbaus des Gefängnisses Bässlergut reiht sich ein in die Erneuerung der basel-städtischen Justizvollzug-Infrastruktur. So nahm auf Anfang Oktober 2019 die Station zur Betreuung psychisch erkrankter Insassen im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt ihren Betrieb auf. Im gleichen Gefängnis erfolgt in den nächsten zwei Jahren die Sanierung der Lüftungs- und Kälteanlagen. Im März 2020 hiess der Grosse Rat ein Kreditbegehren von 10,9 Mio. Franken für die Sanierung des Vollzugszentrums Klosterfiechten gut. Anfang 2020 ging der Erweiterungsbau des Gefängnisses Bässlergut in Betrieb. Am 18. August dieses Jahres verabschiedeten die Regierungsräte Basel-Stadt und Zug zu Handen der Kantonsparlamente die Vorlage zur Renovierung der Justizvollzugsanstalt Bostadel.

Weitere Auskünfte

Justiz- und Sicherheitsdepartement Medienreferat Tel. +41 61 267 49 49