Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Barbara Wegmann (GB) betreffend „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ als Anzug zu überweisen. Die Förderung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ist für den Regierungsrat ein wichtiges Anliegen. Mit dem Programm „Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel“ verfügt Basel-Stadt über ein einzigartiges und innovatives Angebot in diesem Bereich, das der Regierungsrat im bestehenden Rahmen fortführen möchte. Bezüglich der Forderung nach familienfreundlichen Massnahmen als Bedingung für Staatsbeiträge ist der Regierungsrat bereit, unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit, die Umsetzung des Anliegens der Motion zu prüfen. (Auskunft: Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Martina Bernasconi (FDP) betreffend “Aufhebung des Kleinklassenverbots“ als Anzug zu überweisen. Das Erziehungsdepartement ist daran, die bestehenden Angebote – insbesondere die kleinen Klassen der separativen Spezialangebote, aber auch den Regelunterricht – weiterzuentwickeln und zu optimieren. Dies mit dem Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Bildungsbedarf angesichts der veränderten Herausforderungen stets bedarfsgerechte Lösungen zu finden und gleichzeitig die Lehr- und Fachpersonen sowohl im Regel- als auch im Förderbereich besser zu entlasten. Dieser Prozess soll in einem ersten Schritt Ende Schuljahr 2020/21 abgeschlossen und auf das Schuljahr 2021/22 umgesetzt werden. Es ist nicht zielführend, neben diesen bewährten kleinen Klassen ein Parallelangebot in Form von Kleinklassen zu führen. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Sarah Wyss (SP) betreffend „die KIS muss im Akutspital bleiben – jetzt muss der Kanton handeln“ als Anzug zu überweisen. Die Kriseninterventionsstation ist eine sehr wichtige Einrichtung im Bereich der stationären Psychiatrie und übt eine Brückenfunktion zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen aus. Aus Versorgungssicht soll die KIS weiterhin bestehen bleiben und der Standort im USB, wenn immer möglich, beibehalten werden. Um das Angebot weiterhin aufrecht zu erhalten, ist der Regierungsrat bereit eine Finanzierung des zukünftigen Mietzinses über die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu prüfen. Aufgrund der Autonomie der beiden Spitäler kann der Regierungsrat dem USB einen Abschluss des Mietvertrags jedoch nicht vorschreiben.(Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Edibe Gölgeli, SP, und Sarah Wyss, SP) betreffend „Einführung Elternzeit im Kanton Basel-Stadt“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat hat Sympathie für das Anliegen einer Elternzeit. Die Motion ist aber teilweise als rechtlich unzulässig zu beurteilen, weil der Kanton nur im Bereich der öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse eine Elternzeit einführen könnte. Für die privaten Arbeitgeber gilt das Bundesprivatrecht. Mit der Überweisung des Vorstosses als Anzug ist es möglich, eine allfällige Elternzeit auf den rechtlich zulässigen Bereich zu beschränken und dabei auch die Entwicklungen auf kantonaler und auf Bundesebene zu berücksichtigen. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend „faire Vernehmlassungsfristen“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat geht mit dem Motionär einig, dass die Frist für das Vernehmlassungsverfahren mit zwei Monaten knapp bemessen ist, und ist bereit, diese – Ausnahmen vorbehalten - auf drei Monate auszudehnen. Ein Fristenstillstand in den Schulferien wird vom Regierungsrat hingegen nicht unterstützt, weil dies im Ergebnis zu einer überlangen Vernehmlassungsfrist führen kann. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Beatrice Messerli (GB) betreffend „Projektwochen oder Projekttage an Basler Schulen zum Thema „Sexuelle Gewalt und Selbstverteidigung“ nicht zu überweisen. Das Thema ist für den Regierungsrat sehr wichtig. Er erachtet aber die bereits bestehenden Präventionsangebote in den Schulen und den bewussten Umgang mit Geschlechterrollen gemäss Lehrplan 21 als ausreichend. Jede Schule hat bereits heute die Möglichkeit, Projektwochen und -tage zu verschiedenen Themen, wie bspw. Kurse zur Selbstverteidigung, durchzuführen. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Gander, SP) betreffend „Preisstruktur der St. Jakobshalle und Ausweitung der Kosten- und Gebührenerlassregelung“ abzuschreiben. Die Vermietung der St. Jakobshalle läuft für die nichtkommerzielle Sportnutzung über das Sportamt. Sämtliche Preise unterstehen der Gebührenregelung für Sporthallen. Für halbkommerzielle Veranstaltungen wird in der Regel ein Preisabschlag von 50 Prozent gegenüber kommerziellen Anlässen gewährt. (Auskunft: Simon Thiriet, Leiter Kommunikation, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 42 49)
- für die Informations- und Beratungsstellen Behindertenhilfe der Stiftung Rheinleben, der Stiftung Mosaik und dem Verein peerwärts für das Jahr 2020 Ausgaben von insgesamt maximal 186‘250 Franken bewilligt und die entsprechenden Leistungsvereinbarungen genehmigt. Die Vertragsverhandlungen wurden gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft geführt. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 26784 78)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Tierseuchenverordnung grundsätzlich begrüsst. Diese sind notwendig, um eine Harmonisierung mit der EU und der Weltorganisation für Tiergesundheit zu erlangen.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.