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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend Stadtbildkommission zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat wird, wie von der Motion gefordert, die in seinem Zwischenbericht zuhanden des Grossen Rates vom 30. Januar 2018 skizzierte Änderung der Bau- und Planungsverordnung an die Hand nehmen. Dieser Vorschlag stützt sich auf die Vernehmlassung vom Sommer 2017. (Auskunft: Jürg Degen, Städtebau & Architektur, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) Motion Joël Thüring (SVP) betreffend „kundenfreundliche Öffnungszeiten beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat“ nicht zu überweisen, weil er sie als rechtlich unzulässig erachtet. Inhaltlich sind die Forderungen der Motionäre sind ganz im Sinne des Regierungsrats, der ebenfalls hohen Wert legt auf eine kundenfreundliche Verwaltung. Einige Forderungen bereits gängige Praxis sind, andere werden erst noch umgesetzt. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94).
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) Motion Beat K. Schaller (SVP) betreffend „eine moderne Verkehrsführung am Aeschenplatz““ nicht zu überweisen. Der Regierungsrat stützt das Ziel der Motionärinnen und Motionäre, die Verkehrsinfrastruktur am Aeschenplatz auf die Bedürfnisse einer modernen Stadt auszurichten. Ein Strassentunnel wäre aber sehr teuer in Bau und Betrieb, brächte verkehrlich kaum Vorteile und würde sowohl die kurzfristige betriebliche Flexibilität als auch die langfristigen Handlungsspielräume für künftige Generationen viel zu stark einschränken. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat im Rahmen eines Antrags für Projektierungsmittel über die Erkenntnisse aus den bisherigen Arbeiten zum Aeschenplatz zu berichten. Erfreulicherweise zeigen die laufenden Planungsarbeiten, dass mit einer neuen oberirdischen Verkehrsführung erhebliche Verbesserungen für den ÖV, Fuss- und Veloverkehr und vor allem für die Verkehrssicherheit aller Nutzenden erzielt werden können. (Auskunft: Barbara Auer, Leiterin Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 39)
  • in der Beantwortung der Petition zur Ermöglichung von Outdoor-Partys geschrieben, dass er die Fragen zu geeigneten Standorten und der Vereinfachung des Verfahrens im Rahmen der Motion Salome Hofer (SP) betreffend einer Jugendbewilligung für Basel beantworten wird. Einen in der Petition ebenfalls geforderten Haftungsausschluss der Gesuchstellenden erachtet der Regierungsrat als nicht umsetzbar, nur schon, weil die Bewilligungsinhabenden gemäss Bundeszivilrecht immer haftbar bleiben. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend die Umgestaltung der Neuhausstrasse, Abschnitt Dorfstrasse bis Kleinhüningeranlage, sowie der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien genehmigt. Mit der Umgestaltung wird die Verkehrssicherheit erhöht, der öffentliche Raum mit Baumpflanzungen attraktiver gestaltet sowie zugunsten der Fussgängerinnen und Fussgänger mehr Raum geschaffen. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 validiert. Vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 9. Februar 2020, https://www.bs.ch/nm/2020-schlussresultat-der-eidgenoessischen-und-der-kantonalen-abstimmung-vom-9-februar-2020-stk.html. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • Kenntnis genommen vom Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung der Spielsuchtabgabe im Jahr 2019 und über die Mittelverwendung im Jahr 2020 im Kanton Basel-Stadt. Aufgrund der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht und Bewilligung von Lotterien und Wetten sind die Lotteriegesellschaften verpflichtet, 0,5 Prozent der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, 061 267 89 27)
  • den Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 2019 genehmigt und die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 2020 gemäss Antrag bewilligt. Im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen des Kantons Basel-Stadt aus dem Alkoholzehntel 567‘520Franken. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, 061 267 89 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Reform der beruflichen Vorsorge begrüsst. Die Vorlage übernimmt einen Kompromissvorschlag der Sozialpartner. Für den Regierungsrat ist die Wahrung des heutigen Rentenniveaus eine zentrale Grundbedingung der Reform. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.