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„La Torre“ wird geschützt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat nimmt die Liegenschaft Reservoirstrasse 240 ins kantonale Denkmalverzeichnis auf. Damit bleibt das Wohnhaus mit dem ehemaligen Restaurant „La Torre“ erhalten. Das Gebäude ist ein Zeugnis der Basler Sozial- und Kulturgeschichte und ist im Ensemble mit dem Wasserturm und der historischen Grünanlage auf dem Bruderholz städtebaulich wertvoll.

Der Regierungsrat stuft die Liegenschaft Reservoirstrasse 240 beim Wasserturm auf dem Bruderholz wegen seines besonderen sozial- und kulturgeschichtlichen Zeugniswerts sowie seines städtebaulichen Werts im Ensemble Batterie-Wasserturm-Grünanlage als erhaltenswürdiges Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ein und hat die Eintragung der Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis beschlossen.

Die Liegenschaft wurde 1925/26 nach Plänen der namhaften Basler Architekten Rudolf Suter und Otto Burckhardt erbaut. Beim Wohnhaus mit Restaurant handelt es sich um ein wichtiges kulturgeschichtliches Zeugnis des in den 1910er-Jahren aufkommenden Ausflugstourismus im Allgemeinen und im Speziellen für das Bruderholz. Als ehemalige alkoholfreie Kaffeehalle „Grand Café Batterie“, die in den 1920er-Jahren von den Schwestern Auguste und Helene Keuerleber gegründet und über 25 Jahre geführt wurde, ist das Wohnhaus mit Restaurant überdies von sozialgeschichtlichem Wert. Durch seinen räumlichen Zusammenhang mit dem Wasserturm, dem Wehrmännerdenkmal und der Batterie (Schanze) von 1815 verfügt es zudem über eine identitätsstiftende Wirkung für das Bruderholz und verleiht dem Ausflugsort noch heute Anziehungskraft.

Die Eigentümerschaft hatte die Entlassung aus dem Inventar gefordert, um das ehemalige Ausflugsrestaurant abbrechen und durch Neubauten ersetzen zu können. Da keine Einigung bezüglich eines Schutzvertrags erzielt werden konnte, hat der Denkmalrat beim Regierungsrat die Eintragung des Objektes ins Denkmalverzeichnis beantragt. Die identitätsstiftende Bedeutung der Liegenschaft und das grosse Interesse der Öffentlichkeit an der Erhaltung gehen auch aus einer Petition hervor, die mit über 4‘000 Unterschriften eingereicht wurde. Der Erhalt der Liegenschaft wird nun durch die Unterschutzstellung sichergestellt. Der Schutzumfang umfasst das Äussere des Hauses und den Garten. Wie die Liegenschaft künftig genutzt werden soll, bleibt Sache der Eigentümerschaft.

Weitere Auskünfte

Dr. Daniel Schneller 061 267 66 29 Kantonaler Denkmalpfleger Bau- und Verkehrsdepartement