Naturschutz erhält mehr Gewicht – Unterschutzstellung des Amphibienlaichgebiets Weilmatten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton Basel-Stadt weist trotz seiner städtisch geprägten Struktur Gebiete auf, die für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Lebensraum bieten und somit wichtig für den Erhalt der Biodiversität sind. Eines dieser Naturobjekte ist das Amphibienlaichgebiet Weilmatten in der Gemeinde Riehen. Der Regierungsrat hat beschlossen, dieses Gebiet besser zu schützen und es in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen.
Geschützte Naturobjekte tragen nicht nur zu einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt bei, sondern ganz direkt auch zur Lebensqualität im Stadtkanton. Diese Gebiete sollen jetzt für nachfolgende Generationen besser geschützt werden. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, das Amphibienlaichgebiet Weilmatten in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen. Das Naturobjekt befindet sich in den Langen Erlen im Landschaftspark Wiese, es ist wichtig für den Biotopverbund und somit für die Vernetzung von artenreichen Lebensräumen.
Das Amphibienlaichgebiet Weilmatten liegt rechtsufrig der Wiese zwischen der Wiesendamm-Promenade und der Landesgrenze. Es besteht aus mehreren Weihern und weist eine reich strukturierte Umgebung auf. Wie der Name schon sagt, ist es insbesondere für gefährdete Amphibienarten ein wichtiger Lebensraum, so kommen dort beispielsweise der seltene Laubfrosch und der Kammmolch vor. Weiter leben in und um die Weiheranlagen gefährdete Pflanzen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken.
Das Objekt konnte bereits durch die Zonenplanrevision Riehen der Naturschutzzone zugewiesen werden. Ergänzend dazu hat jetzt der Regierungsrat beschlossen, dieses Gebiet in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen und im Rahmen einer Allgemeinverfügung detailliertere Schutzbestimmungen festzulegen. Die Verfügung mit den Schutzbestimmungen wird am Samstag, den 11. April 2020, im Kantonsblatt publiziert. Mit diesen Massnahmen sollen die Erholungsnutzung und die Freizeitaktivitäten besser gelenkt sowie die Pflege und die Unterhaltsmassnahmen klarer definiert werden. Mit dieser Unterschutzstellung wird ein wichtiger Beitrag an das Ziel geleistet, die Biodiversität im Kanton Basel-Stadt besser zu schützen und zu fördern. Es ist vorgesehen, zukünftig weitere Gebiete mit diesem Verfahren unter Naturschutz zu stellen.