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Regierungsrat verabschiedet neues Wildtier- und Jagdgesetz – weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit der beiden Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Teilnehmenden an der Vernehmlassung des neuen Wildtier- und Jagdgesetzes Basel-Stadt haben den Entwurf positiv aufgenommen. Der Regierungsrat hat den bereinigten Ratschlag zur neuen Gesetzgebung nun an den Grossen Rat überwiesen. Das partnerschaftliche Projekt mündet im gemeinsamen Amt für Wald und Wild beider Basel.

In der Vernehmlassung begrüssten praktisch alle Teilnehmenden den Erlass des Wildtier- und Jagdgesetzes sowie die geplante Erweiterung der bikantonalen Zusammenarbeit. Diese positive Aufnahme dürfte mit dem frühen Einbezug aller relevanter Interessensgruppen – von den Jägern über Land- und Forstwirtschaft, Freizeitnutzenden bis hin zu Tier- und Naturschützenden – zurückzuführen sein. Das Amt für Wald beider Basel hatte in engem Austausch mit ihnen bereits das Leitbild Wild beider Basel erarbeitet. Auf dieser von den beiden Regierungen im April 2017 verabschiedeten Basis erfolgte anschliessend eine umfassende Überarbeitung der Jagdgesetzgebung in beiden Basel. Gleichzeitig wurde die Grundlage für das Amt für Wald und Wild beider Basel geschaffen, das künftig als Leitbehörde, Kompetenzzentrum und Ansprechpartner für regionale Behörden, Jäger und die Bevölkerung fungieren soll.

Die Jagd ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil des Wildtiermangements. Konkretisiert werden im neuen Gesetz daher auch die Zuständigkeiten im Bereich der Jagd (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung). Der Kanton nimmt in erster Linie seine übergeordneten Aufgaben im Wildtiermanagement wahr. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips werden darüber hinaus nur jene Aufgaben dem Kanton zugewiesen, die zwar kommunal durch die Gemeinden Bettingen und Riehen erbracht, jedoch effizienter und wirksamer durch den Kanton erfüllt werden können. Damit überlässt das Wildtier- und Jagdgesetz wo immer möglich den Gemeinden den wie bis anhin grossen, bewährten und von allen Beteiligten als sinnvoll erachteten Handlungsspielraum.

Wie im Ratschlag dargelegt, war die Frage nach der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit der umstrittenste Punkt. Auf der einen Seite möchten die meisten politischen Parteien den Hunden möglichst ganzjährig in der Lange Erlen freien Auslauf gewähren. Auf der anderen Seite fordern die Naturschutzverbände und Fachleute zum Schutz der Wildtiere gerade während der Brut- und Setzzeit eine strikte Leinenplicht. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement will die Ausnahmen von der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in der ausführenden Verordnung regeln, stellt aber als Kompromiss in Aussicht, dass den Hunden ganzjährig ein Gebiet zum freien Auslauf zur Verfügung steht, und hat das Gesetz entsprechend angepasst.

Weitere Auskünfte

Justiz- und Sicherheitsdepartement Medienreferat Tel. +41 61 267 49 49