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Teilrichtplan Energie liegt vor

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton Basel-Stadt will die CO2-Emissionen rasch und deutlich reduzieren. Eine wichtige Massnahme, um dieses Dekarbonisierungsziel zu erreichen, ist der Verzicht auf fossil betriebene Heizungen. Für den Umstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Wärme braucht es ein Planungsinstrument, welches die Verfügbarkeit von klimaneutralen Energiequellen im Kanton kennzeichnet. Diese Anforderungen deckt der Energierichtplan ab, den der Regierungsrat im März erlassen hat.

Das revidierte kantonale Energiegesetz, das seit 1. Oktober 2017 gilt, enthält Vorschriften für die Gebäudehülle und den Heizungsersatz. Der Kanton muss für die langfristige Planung einen Energierichtplan erstellen, der einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen im Energieversorgungsnetz verschafft. Konkret hält der Energierichtplan fest, in welchen Gebieten welche örtlich gebundenen erneuerbaren Energieträger (z.B. Fernwärme, Grundwasser, Erdwärme) vorzugsweise zu nutzen sind. Die Priorisierungen sind in sogenannten Massnahmenblättern dargestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, können anhand dieser Massnahmenblätter sehen, ob in ihrem Gebiet für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung in Zukunft andere Wärmequellen wie Fernwärme oder ein Wärmeverbund in Frage kommen.

Der Energierichtplan macht keine Vorschriften, er ist ein Planungsinstrument. Deshalb sind in den Massnahmenblättern lediglich Prioritäten für bestimmte Energieträger pro Gebiet festgehalten. In der Praxis heisst das: Jeder Heizungsersatz ist individuell zu beurteilen. So besteht in einem für Fernwärme priorisierten Gebiet weder die Garantie für einen Anschluss an die Fernwärme noch die Pflicht, eine Anschlussmöglichkeit zu nutzen, wenn sich eine andere erneuerbare Lösung (z.B. Nahwärme, Wärmepumpe, Holzschnitzel) ökonomisch und ökologisch als sinnvoller erweist.

Der Regierungsrat hat den Teilrichtplan Energie beschlossen. Er ist für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich. Mit der Festsetzung kann nun die im Energiegesetz verankerte Energieplanung umgesetzt werden. Der Energierichtplan ist als Dokument online verfügbar. Die Richtplankarte, die Potenzialkarte und die Massnahmenblätter sind in das Geoportal des Kantons Basel-Stadt eingebunden.

Der Entwurf des Energierichtplans lag von Juli bis September 2019 öffentlich auf. Im Rahmen dieser Vernehmlassung meldeten sich 30 Parteien, Verbände, Vereine, Genossenschaften und Privatpersonen mit Hinweisen und Fragen. Grundsätzlich wurde die Stossrichtung gutgeheissen. Dank der Rückmeldungen konnten wichtige Ergänzungen ins Planwerk aufgenommen werden.

Weitere Auskünfte

Matthias Nabholz Tel. +41 61 639 22 26 Leiter Amt für Umwelt und Energie