Unterstützung für baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit verschiedenen zeitlich befristeten Massnahmen möchte der Regierungsrat die negativen wirtschaftlichen Folgen für baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus abfedern. Im Vordergrund stehen längere Zahlungsfristen und Überbrückungskredite durch Banken mit staatlicher Bürgschaft.
Der Regierungsrat ist daran, ein Unterstützungsprogramm für baselstädtische Unternehmen zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erarbeiten. Geplant sind verschiedene Massnahmen.
Äufnung des Krisenfonds
Beim Fonds zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) soll eine ausserordentliche Erhöhung im Umfang von fünf Millionen Franken erfolgen. Diese Mittel dienen vorerst der Finanzierung von Löhnen und anderen Ausbildungskosten von Lernenden in Betrieben, die vom Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind.
Längere Zahlungsfristen für staatliche Leistungen
Unter der Absage von Veranstaltungen leiden aktuell besonders KMU, da deren finanzielle Ausstattung meist knapper ausfällt als bei grossen Unternehmen. Es gilt deshalb, mögliche temporäre Liquiditätslücken möglichst rasch und unbürokratisch zu schliessen. Deshalb sehen die IWB vor, den betroffenen Unternehmen mit einer Verlängerung der Zahlungsfristen für bezogene Leistungen entgegen zu kommen.
Überbrückungskredite mit staatlicher Bürgschaft
Neben verlängerten Zahlungsfristen sollen betroffene KMU auch die Möglichkeit erhalten, Überbrückungskredite zu Vorzugskonditionen aufzunehmen. Eine entsprechende Vorgehensweise wurde bereits mit der Basler Kantonalbank erörtert und skizziert. Sobald die Eckwerte definiert sind, sollen auch andere Banken eingeladen werden, sich an diesem Programm zu beteiligen. Es ist vorgesehen, dass der Kanton für die durch die Banken gewährten Kredite eine Bürgschaft übernimmt. Die Banken können so auf einen Risikozuschlag verzichten und den Kredit zu günstigeren Konditionen anbieten. Für die Gewährung der Bürgschaften bedarf es möglicherweise eines Ausgabenbeschlusses des Grossen Rates.
Der Regierungsrat ist bestrebt, mit dem Unterstützungsprogramm am 1. Mai 2020 starten zu können. Das zeitlich befristete Programm soll aber explizit nur für Unternehmen zum Tragen kommen, deren finanziellen Schwierigkeiten klar im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen.