150 neue und preisgünstige Wohnungen am Walkeweg in Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Die beiden Genossenschaften GEWONA NORD-WEST und Zimmerfrei bauen preisgünstige Wohnungen auf Boden des Kantons. Der Regierungsrat genehmigt die Absichtserklärung für einen Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und den beiden Genossenschaften.
Die ersten Wohnungen auf dem Entwicklungsgebiet Walkeweg werden von den beiden Genossenschaften GEWONA NORD-WEST und Zimmerfrei gebaut. Sie übernehmen ein Teilareal von der Einwohnergemeinde im Baurecht. Das Areal Walkeweg ist eines der grösseren Entwicklungsgebiete im Kanton Basel-Stadt und befindet sich zum Teil im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel. Hier entstehen preisgünstige Wohnungen für rund 650 Menschen nach dem Grundsatz „low cost – low energy“, grosszügige Naturflächen und eine Primarschule inklusive Kindergarten.
Die beiden Genossenschaften GEWONA NORD-WEST und Zimmerfrei werden ein städtebaulich-architektonisches Varianzverfahren durchführen, in das auch Fusswegverbindungen und drei Pocketparks aufgenommen werden. Die Wohnungen werden nach dem Grundsatz „low cost – low energy“ realisiert. Das bedeutet Mietpreise, die für Neubauten im unteren Preissegment liegen und ein sparsamer Umgang mit Energie und anderen Ressourcen.
Der Projektplan sieht die Durchführung des Varianzverfahrens in den Jahren 2021 – 2022 vor, sodass im Jahr 2023 mit dem Bau begonnen werden kann. Die Wohnungen sollen voraussichtlich im Jahr 2025 bezugsbereit sein.
Der Regierungsrat freut sich, mit den beiden Genossenschaften GEWONA NORD-WEST und Zimmerfrei engagierte Partner für den Start auf dem Areal Walkeweg gefunden zu haben. Sie werden das Areal mit dem Abschluss eines Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag PLUS übernehmen, der speziell für die Bedürfnisse der Genossenschaften ausgearbeitet wurde. Der Partnerschaftliche Baurechtsvertrag PLUS kommt den Genossenschaften einerseits entgegen, bspw. durch die anfängliche Staffelung des Baurechtszinses. Andererseits nimmt der Kanton die Genossenschaften durch Auflagen gemäss Wohnraumfördergesetz in die Pflicht, ihren Beitrag an ein gutes und durchmischtes Wohnangebot in Basel zu leisten.
Hinweise
Informationen zum Bebauungsplan:
Städtebau & Architektur - Areal Walkeweg (bs.ch)