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E-Voting soll in Basel-Stadt im 2022 in begrenztem Umfang wiederaufgenommen werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat plant, E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit einer Behinderung ab November 2022 wieder anzubieten. Ab dem kommenden Jahr gelten die angepassten Rechtsgrundlagen auf Bundesebene.

Der Regierungsrat will den Auslandschweizer Stimmberechtigten sowie Menschen mit einer Behinderung E-Voting bald wieder zur Verfügung stellen. Für beide Gruppen ist die baldige Wiederaufnahme ein wichtiges und dringendes Postulat, damit sie ihr Stimmrecht effektiv ausüben können. Geplant ist eine Wiederaufnahme für den November-Urnengang 2022. Andere Kantone (St. Gallen, Thurgau und Fribourg) planen ebenfalls eine Wiederaufnahme von E-Voting in der zweiten Jahreshälfte 2022.

Grundlage für die Wiedereinführung sind rechtliche Anpassungen auf Bundesebene, zu denen der Regierungsrat heute im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung bezogen hat. Das Bundesrecht sieht danach neu vor, dass nach einer unabhängigen Überprüfung der Systeme die Kantone wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können und dass sie dabei universell, d.h. vollständig verifizierbare Systeme einsetzen müssen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat in diesem Zusammenhang, den Anzug Michael Wüthrich betreffend «Stoppen des Projekts Ausdehnung von E-Voting» stehen zu lassen. Der Anzug bezieht sich auf die Ausdehnung auf weitere Stimmberechtigte im Kanton, d.h. über die Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit einer Behinderung hinaus. Sollte die Wiederaufnahme für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit einer Behinderung erfolgreich verlaufen, überprüft der Regierungsrat in einem nächsten Schritt, ob eine Ausdehnung bis zur maximalen Grenze von 30 Prozent des kantonalen Elektorats in Basel-Stadt umgesetzt werden könnte.

Gemäss einer Bevölkerungsumfrage vom Februar 2020 sind die Stimmberechtigten in Basel-Stadt an der Einführung des E-Votings interessiert (siehe hier: www.digitale-mitbestimmung.bs.ch).Gleichzeitig existiert aber auch die Sorge um die Sicherheit. Mit den aufgezeigten Massnahmen im Rahmen der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs soll diesen Bedenken verstärkt Rechnung getragen werden.

Weitere Auskünfte

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Tel. +41 61 267 85 60 Staatsschreiberin