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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die Abstimmung über folgende kantonale Vorlage auf das Abstimmungswochenende vom 13. Februar 2022 festgelegt:
    Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten». (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Antrag Erich Bucher (FDP) auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben – datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln» gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft zuzustimmen. Die Schweiz hat in Bezug auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen im internationalen Vergleich einen gewissen Aufholbedarf. Insbesondere fehlen einheitliche Rahmenbedingungen für Sammlung und Nutzung von anonymisierten Gesundheitsdaten. Der Bund soll diese Rahmenbedingungen schaffen und damit den Aufbau eines Gesundheitsdatenökosystems ermöglichen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Nordwestschweiz mit ihren Universitätsspitälern, der Universität Basel und der ansässigen Pharmabranche. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Johannes Sieber (GLP) betreffend «einer kantonalen Gleichstellungsstrategie 2030» zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat begrüsst das Anliegen der Motion, eine kantonale Gleichstellungsstrategie 2030 mit nachvollziehbaren Zielen und überprüfbaren Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. (Auskunft: Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Oliver Thommen (GAB) betreffend «politische Rechte für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat will Menschen mit einer Behinderung in möglichst alle Lebensbereiche integrieren und anerkennt den Handlungsbedarf. Aktuell sind Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Die vorliegende Motion will dies ändern und beinhaltet damit ein wichtiges und aktuelles Anliegen. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Oliver Bolliger (GAB) betreffend «einem Stadthotel gegen die Obdachlosigkeit (Umsetzung von Recht auf Wohnen)» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat sucht seit Anfang 2020 eine geeignete Immobilie für ein Angebot für wohnungslose Menschen im Kanton Basel-Stadt, konnte bisher aber keine finden. Er erachtet ein solches Angebot jedoch nur dann als zielführend, wenn ein nachhaltiges Konzept ausgearbeitet und die Zielgruppe definiert wird. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Oliver Bolliger (GAB) betreffend «Würdige Unterbringung von Nothilfebeziehenden alleinstehenden Asylsuchenden» abzuschreiben. In Umsetzung des parlamentarischen Vorstosses können abgewiesene Asylsuchende, die sich während mindestens sechs Monaten regelmässig persönlich bei den Behörden gemeldet und dabei Nothilfe bezogen haben, ab 1. Januar 2022 neu einen Unterbringungsplatz in einer Wohnstruktur der Sozialhilfe beziehen. Ebenso können Privatpersonen mit Wohnsitz in Basel-Stadt, die rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfeunterstützung bei sich beherbergen, ab 1. Januar 2022 das Gastverhältnis mit einer Meldung an die Sozialhilfe offizialisieren. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Eduard Rutschmann, SVP) betreffend „Verzicht auf Baubewilligung bei Strassencafes» abzuschreiben. Weil die Baubewilligungspflicht vom Bundesrecht abschliessend geregelt wird, besteht kein Spielraum, sie für Strassencafés auf kantonaler Ebene zu vereinfachen. Aber der Regierungsrat unterstützt die basel-städtische Gastronomiebranche während der Coronavirus-Pandemie nach wie vor nach seinen Möglichkeiten. Aus diesem Grund verlängert er unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen die Ausdehnung bestehender, bewilligter Boulevard- und Buvettenflächen auf öffentlichem Grund. Die Verlängerung ist bis zum Widerruf des geltenden Schutzkonzeptes für das Gastgewerbe unter COVID-19 gültig (Auskunft: Für Baubewilligungspflicht:  Tina Hurni, Stv. Leiterin Recht und Beschaffungen, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 86, für Verlängerung der Ausdehnung: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug David Wüest-Rudin, GLP) betreffend «einer finanziellen Belastung des CO2-Ausstosses des Flugverkehrs am Euroairport via Flughafentaxe» abzuschreiben. Im Rahmen des allgemeinen Gebührenrechts ist die Einführung streckenabhängiger Gebühren am EuroAirport, um Anreize für eine Verringerung des Flugverkehrs und damit der erzeugten CO2-Emissionen zu schaffen, nicht zulässig. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Raphael Fuhrer (GAB) betreffend «Lärm- und Klimaschutz durch gute Zugsverbindungen» abzuschreiben. Die im Anzug geforderte Förderung eines Eisenbahnkompetenzzentrums aus Flughafengebühren des EuroAirport ist rechtlich und materiell grundsätzlich nicht umsetzbar. Der Regierungsrat hält zudem fest, dass das Angebot an Eisenbahnfernverbindungen ab Basel bereits sukzessive ausgebaut wird und sich der Kanton schon heute auf diversen Wegen für weitere Verbesserungen engagiert. Besonders relevant ist der Ausbau der Bahninfrastruktur im Knoten Basel, der die Rahmenbedingungen für den Fernverkehr verbessert. Der Regierungsrat begleitet die Planungen eng und setzt sich dafür ein, dass die entsprechenden Massnahmen zügig finanziert und umgesetzt werden.Da der Eisenbahnfernverkehr in der Schweiz wie auch in den anderen Ländern in Europa grundsätzlich Sache der Eisenbahnunternehmen ist und über den Markt gestaltet wird, bestehen für den Kanton kaum Möglichkeiten direkt auf das Angebot Einfluss zu nehmen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss, SP) betreffend «Basel liegt am Meer - Unterzeichnung der Genfer Erklärung über Menschenrechte auf See» abzuschreiben. Eine Unterzeichnung der «Genfer Erklärung über Menschenrechte auf See» durch europäische Städte scheint aktuell nicht beabsichtigt. Vielmehr strebt die Organisation «Human Rights at Sea» Unterstützung auf nationalstaatlicher Ebene an. Von der Unterzeichnung soll deshalb abgesehen werden. Der Kanton Basel-Stadt setzt sich auf verschiedenen Ebenen und mit Nachdruck dafür ein, dass der Bund zusätzliche Flüchtlinge in Notlagen aufnimmt und er erklärt regelmässig seine Bereitschaft, nebst regulär zugewiesenen Flüchtlingen zusätzlich Schutzbedürftige aufzunehmen. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Jörg Vitelli (SP) betreffend «Weiterführung der Buslinie 58 von Münchenstein bis zum Dreispitz» abzuschreiben und den Anzug von Jörg Vitelli betreffend «ÖV-Erschliessung der Nordspitze Dreispitz und Gundeldingen» stehen zu lassen. Die geplanten Angebotsverbesserungen gemäss ÖV-Programm 2022–2025 werden die Erschliessung des Gebiets Dreispitz mit dem öffentlichen Verkehr bereits kurzfristig massgebend verbessern. Die Verlängerung der Buslinie 37 bis Gartenstadt bzw. Dornach erfüllt die Forderung nach einer Erschliessung des südlichen und westlichen Dreispitz-Gebietes. Eine bessere Verbindung zwischen dem Gundeldinger-Quartier und dem Dreispitz Nord ist Gegenstand laufender Planungen. (Auskunft: Julia Harms, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, eine gesonderte Ausgabe in Höhe von 3,25 Mio. Franken zur Finanzierung einer Denkmalsubvention an die im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragene Liegenschaft Hegenheimerstrasse 200 (ehemaliges Spitalgebäude) ausserhalb der laufenden Rahmenausgabenbewilligung für Denkmalsubventionen 2018-2021 zu bewilligen. Die Baugenossenschaft wohnen&mehr realisiert auf dem Areal des Felix Platter-Areals 500 bis 550 Wohnungen. Das bestehende, unter Denkmalschutz stehende Spitalgebäude bleibt als markanter Orientierungspunkt für das Hegenheimerquartier und das Stadtbild erhalten. Das Bauvorhaben sieht eine denkmalpflegerisch verträgliche Umnutzung des ehemaligen Krankenhauses zugunsten von rund 130 Wohnungen vor. Dafür sollen die 3,25 Mio. Franken gesprochen werden. (Auskunft: Dirk Schmid, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 44)
  • für die Koordinationsstelle Freiwillige für Flüchtlinge unter der Leitung des SRK Basel-Stadt für die Jahre 2022 und 2023 einen Staatsbeitrag von jährlich Fr. 65‘666 (insgesamt Fr. 131‘332) bewilligt. Mit dem Angebot trägt der Kanton Basel-Stadt der Forderung des Bundes nach Tandem-Programmen mit Freiwilligen im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz für Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene Rechnung. (Auskunft: Jacqueline Lätsch, Stv. Leiterin Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 93
  • die Eintragung der Liegenschaft am Hang 11 in Riehen in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres hohen architekturhistorischen, geschichtlichen und baukünstlerischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • die Steuerverordnung per 1. Januar 2022 aktualisiert. Unter anderem werden neu mehrmalige Fristerstreckungen für die Einreichung der Steuererklärung bis zum 30. September gebührenfrei sein. (Auskunft: Marc Enz, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung gefordert, dass die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung auf einen späteren Zeitpunkt vorschoben und der Verordnungsentwurf grundlegend überarbeitet wird. In Anbetracht der Ungewissheit über den Ausgang des Referendums zum «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» sind die Folgen der vorgeschlagenen Revision der Radio- und Fernsehverordnung nicht abschätzbar. Grundsätzlich steht der Regierungsrat einer Medienförderung, insbesondere vor dem Hintergrund der rückläufigen Werbeeinnahmen und zur Sicherung der Service public-Leistung, positiv gegenüber. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass Massnahmen zur Unterstützung des Service public nicht auf Kosten jener Marktteilnehmer umgesetzt werden, die bereits bisher einen Beitrag dazu leisten. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu den drei Vorlagen zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht) Stellung genommen. Die Verschärfung der Untermiete und Unterpacht befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich. Einzig bezüglich die Ausweitung der Verweigerungsgründe auf bislang gesetzlich nicht bestimmte Gründe lehnt der Regierungsrat ab, da dies zu einer zusätzlichen Rechtsunsicherheit führen würde. Die Anpassungen der Formvorschriften bei der Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen wird als zeitgemäss begrüsst. Die Anpassungen im Bereich des Eigenbedarfs lehnt der Regierungsrat mangels Eignung der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bei Eigenbedarfskündigungen sowie der zusätzlich resultierenden Rechtsunsicherheit ab. (Auskunft: Julian Herzog, kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 32 77)
  • für die Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats der IWB Industrielle Werke Basel unter dem Präsidium von Urs Steiner wiedergewählt.
  • anstelle des zurückgetretenen Dr. Simone Wyss für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Verwaltungsrat des Universitären Zentrums für Zahnmedizin Basel gewählt:
    Baschi Dürr

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.