Coronavirus: Erleichterungen auf kantonaler Ebene
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Bundesrat hat heute weitgehende Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst Erleichterungen auf kantonaler Ebene.
Die aktuell geltende kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen) enthält Massnahmen, welche Schulen, Kindertagesstätten und Spielgruppen, Gesundheitsinstitutionen sowie Veranstaltungen bis 1'000 Teilnehmende betreffen. Die Massnahmen sind befristet bis Samstag, 26. Februar 2022.
In Anlehnung an die heute vom Bundesrat bekannt gegebenen Lockerungen auf nationaler Ebene kündigt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Anpassung der kantonalen Bestimmungen an. Die formelle Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung folgt an der Regierungsratssitzung vom kommenden Dienstag, 22. Februar 2022.
Öffentliche Veranstaltungen sind ab sofort wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden aufgehoben.
In den Schulen, Tagesstrukturen, Kindertagesstätten und Spielgruppen entfällt ab sofort die Maskentragpflicht. Die Teilnahme an den repetitiven Tests in den Schulen ist per sofort freiwillig.
Vulnerable Personen in sozialmedizinischen Institutionen sollen weiterhin geschützt werden. Deshalb sieht der Bundesrat für Spitäler und Alters- und Pflegeheime weiterhin eine Maskentragpflicht für Mitarbeitende und Besuchende vor. Die kantonale Verordnung wird weiterhin auch eine Maskenpflicht für Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex vorsehen.
Zudem können Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen der Behindertenhilfe den Zugang zu ihren Arealen und Innenräumen weiterhin auf Besuchende ab 16 Jahren mit einem COVID-Zertifikat oder einer vergleichbaren Bescheinigung beschränken. Ausserdem müssen sie die notwendigen Massnahmen zum Schutz der ihnen anvertrauten vulnerablen Personen treffen respektive aufrechterhalten. Diese Massnahmen werden bis Ende März 2022 befristet.
Die Kosten für das repetitive Testen in den genannten sozialmedizinischen Institutionen werden weiterhin von Bund und Kantonen übernommen.
Für die Fasnacht hat der Regierungsrat Lockerungen bei den am 9. Februar 2022 kommunizierten Regelungen (siehe: https://www.bs.ch/nm/2022-basler-fasnacht-2022-drei-tage-gaessle-rr.html) beschlossen. Neu dürfen Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Cliquen-Keller durchgehend während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. Cliquen-Keller dürfen zudem auch Nicht-Mitglieder bewirten. Die detaillierten polizeilichen Vorschriften werden am Samstag, 19. Februar 2022 im Kantonsblatt veröffentlicht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt lädt mit seiner Kampagne «Ein Booster für den Frühling» alle Personen zur Auffrischimpfung ein, welche davon bisher noch keinen Gebrauch gemacht haben. Mit den weitgehenden Lockerungen dürfte das Coronavirus vermehrt in der Bevölkerung zirkulieren. Die Auffrischimpfung bietet davor den bestmöglichen Schutz.