Die strategischen Grundsteine für die Sport- und Bewegungsförderung werden publiziert
MedienmitteilungRegierungsrat
Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, eine ganzheitliche und wirkungsorientierte Sport- und Bewegungsförderung für die gesamte Bevölkerung anzubieten. Nachdem das Sportkonzept im Jahr 2019 aktualisiert wurde, liegen nun die beiden daraus resultierenden Folgekonzepte – das Sportanlagenkonzept sowie der Aktionsplan Sport- und Bewegungsförderung – vor. Die beiden Strategiepapiere wurden unter Einbezug interner sowie externer Fachstellen und Organisationen erarbeitet. Grundlage bilden die Erkenntnisse aus einer Bevölkerungs- und einer Vereinsbefragung.
In der Sport- und Bewegungsförderung gilt es, die Bedürfnisse verschiedener Anspruchsgruppen aufzunehmen. Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, wurden strategische Grundlagen für die zukünftige Ausrichtung geschaffen. Bei der Erarbeitung wurden einerseits verwaltungsinterne sowie externe Fachstellen und Organisationen einbezogen und andererseits erstmalig Befragungen der Bevölkerung sowie von Vereinen und anderen Gruppierungen des organisierten Sports durchgeführt. Die Resultate dieser beiden Umfragen, die Erkenntnisse aus den Bestandserhebungen (heutige Infrastruktur und Angebote des Kantons Basel-Stadt) sowie wissenschaftliche Daten und internationale Trends bilden die Grundlage für die Erarbeitung der beiden nun vorliegenden Konzepte.
Das im Jahr 2019 aktualisierte Sportkonzept dient als übergeordnete Orientierung für die Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt. Das Sportanlagenkonzept und der Aktionsplan bauen auf dem Sportkonzept auf, haben aber jeweils einen anderen Fokus und wurden darum separat erarbeitet.
Das Sportanlagenkonzept bezieht sich auf die Sportanlagen im engeren Sinn. Es zeigt die Bedarfs- und Entwicklungsperspektiven bei den verschiedenen Anlagentypen auf. Die Sportanlagen der Stadt Basel sollen noch stärker an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Anspruchsgruppen angepasst werden und damit für den organisierten Sport, den Leistungssport wie auch für den ungebundenen Sport bessere Bedingungen schaffen. Für die Zukunft wird der Fokus auf Themen wie die Multifunktionalität, die ganzjährige Nutzung und die Öffnung der Anlagen für die gesamte Bevölkerung gelegt. Damit wird auch den raumplanerischen Herausforderungen des Stadtkantons gebührend Rechnung getragen.
Der Aktionsplan Sport- und Bewegungsförderung fokussiert auf Angebote und Rahmenbedingungen über den Bau und Betrieb von klassischen Sportanlagen hinaus; es geht um Leistungen des Kantons, durch die die sportliche Aktivität und die Bewegung der verschiedenen Anspruchsgruppen weiter gesteigert werden soll. Er führt eine Vielzahl an Zielen aus unterschiedlichsten Bereichen auf und erstreckt sich über den Handlungsspielraum von fünf Departementen. Das Herzstück des Aktionsplans Sport- und Bewegungsförderung beschreibt den festgestellten Handlungsbedarf, mit welchem die gewünschten Zielzustände erreicht werden sollen. Zu kurzfristig umsetzbaren Massnahmen gehören beispielsweise Optimierungen im Belegungsmanagement der verschiedenen Sportanlagen, der Aufbau resp. die Verankerung von regelmässigen Austauschgefässen zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen, die Einbindung des Themas Sport und Bewegung in die bestehenden Prozesse von Arealentwicklungen oder weiterführende Bemühungen zur Stärkung des ungebundenen Sports. Massnahmen mit einem längerfristigen Zeithorizont umfassen z. B. die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes zur Velofahrkompetenz und -förderung von Kindern und Jugendlichen, die Schaffung einer gesamtheitlichen Informations- und Kommunikationsplattform für Sport und Bewegung in Basel oder das Ziel, den weiblichen Anteil bei bestehenden Programmen und Angeboten zu erhöhen.
Die weitere Umsetzung des Massnahmenkatalogs wird von departementsübergreifenden Gremien begleitet, damit die notwendigen Fachstellen auch bei der Umsetzung eingebunden und Schnittstellen berücksichtigt werden können. Die im Aktionsplan sowie im Sportanlagenkonzept festgelegten Massnahmen werden in den kommenden Jahren angegangen.
Mit dem Vorliegen des Sportanlagenkonzepts sowie des Aktionsplans Sport- und Bewegungsförderung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion Thomas Gander betreffend Sportstättenstrategie und konkreter Massnahmenplanung als erfüllt abzuschreiben.
Das Sportanlagenkonzept sowie der Aktionsplan Sport- und Bewegungsförderung sind auf der Internetseite des Sportamts (https://www.jfs.bs.ch/fuer-sportlerinnen-und-sportler/Konzepte-Sport-und-Bewegung.html) zu finden. Dort wird ausserdem laufend über den Umsetzungsstand von Massnahmen informiert. Zu den einzelnen Umsetzungen wird bei Bedarf auch eine separate Kommunikation erfolgen.