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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Annina von Falkenstein (LDP) betreffend «Änderung der Kündigungsbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des oberen Kaders aller dem Personalgesetz unterstellten Bereiche» als Anzug zu überweisen. Der Zweck der Motion, die Kündigungshürden im oberen Kaderbereich zu senken, kann mit dem beantragten Verzicht auf die Einräumung einer Bewährungsfrist nicht erreicht werden. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, dem Grossen Rat unter Würdigung des gesamten Kündigungsrechts darüber zu berichten, wie die Kündigungsvoraussetzungen im oberen Kaderbereich angepasst werden könnten. Dies mit dem Ziel, den Handlungsspielraum für Arbeitgeberkündigungen zu vergrössern, ohne die Attraktivität des Arbeitgebers Basel-Stadt für Mitarbeitende des oberen Kaders zu gefährden. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin HR Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Heidi Mück (GAB) betreffend «Verkürzung der Antragsfrist für Kundgebungen und Demonstrationen» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat erachtet eine Verkürzung der Antragsfrist auf fünf Tage als nicht zielführend. Er ist aber bereit, der schnelleren Mobilisierung sowie der dynamischeren Organisationsformen von politischen Gruppierungen Rechnung zu tragen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, eine Reduktion der Antragsfrist auf zwei Wochen und die entsprechende Anpassung der Verordnung über den Strassenverkehr zu prüfen. Innerhalb der Frist der Anzugsbeantwortung würde er zudem prüfen, inwiefern die Verkürzung der Antragsfrist Auswirkungen auf die Ressourcen und die Einsatzplanung der Kantonspolizei hat. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Michelle Lachenmeier (GAB) betreffend «Agogik im Alter: Stationäre Leistungen für behinderte Personen im AHV-Alter» abzuschreiben. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass im Kanton Basel-Stadt ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot an ambulanten und stationären pflegerischen und agogischen Leistungen für betagte Personen besteht. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kerstin Wenk, SP) betreffend «vereinfachter Verhandlungen von Leistungsaufträgen» abzuschreiben. Der Regierungsrat hat die Anforderungen an Staatsbeitragsempfängerinnen und Staatsbeitragsempfänger vereinfacht. Eine Gesetzesänderung war dafür nicht nötig. Der Kanton Basel-Stadt geht für die ausgelagerte Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben oder zur Förderung von freiwilligen Leistungen im öffentlichen Interesse zahlreiche Partnerschaften mit Dritten ein. Deren Trägerschaften arbeiten oft ehrenamtlich. Diesem Umstand hat der Regierungsrat im Rahmen der Prüfung des vorliegenden Anzugs Rechnung getragen. (Auskunft: Yvette Harder, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Leonhard Burckhardt, SP) betreffend «Legalisierung von Sans-Papiers nach dem Muster des Kantons Genf» abzuschreiben. Die Kriterien des Kantons Basel-Stadt für die Erteilung von Härtefallbewilligungen wurden seit der Einreichung des Vorstosses den Kriterien der «Operation Papyrus» des Kantons Genf angepasst. Die Kriterien sind in einem öffentlichen Merkblatt festgehalten und werden bei Bedarf aktualisiert. Während die «Operation Papyrus» mittlerweile abgeschlossen ist, führt der Kanton Basel-Stadt seine bisherige Praxis fort. Das Bundesgericht hat unterdessen entschieden, dass in den «typischen» Härtefällen eine strafrechtliche Sanktionierung namentlich wegen illegalen Aufenthalts und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung zulässig und angezeigt ist. Das Migrationsamt wird seine Praxis, in den entsprechenden Fällen ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten, fortführen. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • für die Projektierung der Erdbebenertüchtigung des Widerlagergebäudes der Luzernerringbrücke zugunsten der späteren Erstellung der Tramlinie Ausgaben in der Höhe von 300'000 Franken bewilligt. Eine nachträgliche Ertüchtigung wäre mit unverhältnismässig höherem Aufwand und einem Vielfachen der Realisierungskosten verbunden. Als Teil des Neubaus Naturhistorisches Museum Basel und Staatsarchiv Basel-Stadt wird das bestehende Widerlagergebäude unterhalb der Luzernerringbrücke ab Januar 2023 umgebaut und in den Neubau integriert. Es wird künftig durch das Staatsarchiv mit Empfangsräumlichkeiten, Bauplanausgabe und Bauplanarchiv genutzt. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
  • beschlossen, dass Schutzsuchende aus der Ukraine ihre Autos befristet bis zum 31. Mai 2022 gebührenfrei in der blauen Zone in Basel abstellen können. Dies geschieht in Analogie zur freien Benützung des öffentlichen Verkehrs im TNW Tarifverbund Nordwestschweiz. Die Menschen aus der Ukraine befinden sich in einer schwierigen finanziellen und persönlichen Lebenssituation. Diese Massnahmen sollen ihnen den Aufenthalt während der Orientierungphase nach dem Ankommen in der Schweiz erleichtern. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • die Eignerstrategie der Technologiepark Basel AG genehmigt und diese rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die genehmigte Eignerstrategie richtet sich nach den Public Corporate Governance-Richtlinien des Kantons und ist für die Organe der Technologiepark Basel AG verbindlich. Wie die Eignerstrategien der anderen Beteiligungen des Kantons wird auch diejenige für die Technologiepark Basel AG veröffentlicht. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • den Bericht über die Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen zur Kenntnis genommen. Die Einhaltung der Lohngleichheit ist eine Voraussetzung für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Der Kanton Basel-Stadt hat als Auftraggeber die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Voraussetzung bei Beschaffungen der Departemente eingehalten wird. (Auskunft: Rahel Zimmermann, stv. Abteilungsleiterin Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 65)
  • das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur Unterschutzstellung des Naturobjektes Entenweiher in den Langen Erlen durchzuführen. Der Kanton Basel-Stadt verfügt über eine hohe Anzahl schützenswerter Naturobjekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung. Sie tragen nicht nur zum Erhalt einer vielfältigen Flora und Fauna bei, sondern ganz direkt auch zur Lebensqualität im Stadtkanton – vorausgesetzt, dass sie dauerhaft in Qualität und Umfang erhalten bleiben. (Auskunft: Christoph Hügli, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 22)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund die Einführung einer einheitlichen und auf nationaler Ebene regulierten Meldepflicht für Cyberangriffe begrüsst. (Auskunft: Yvette Harder, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Vereinbarung mit Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen gutgeheissen. Die gegenseitigen Anerkennungen sollen für Hebammen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Dentalhygienikerinnen und -hygieniker, Radiologiefachpersonen und Zahntechnikerinnen bzw. -techniker gelten. (Auskunft: Brigitte Meyer, Generalsekretärin, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 43)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorschlag des Staatssekretariats für Migration begrüsst, dass die Kantone für Personen mit Schutzstatus S im ersten Jahr 3'000 Franken pro Person für spezifische Integrationsmassnahmen (insb. Spracherwerb) bekommen. Heute besteht an sich kein Anspruch auf eine Integrationspauschale. Wegen der Kriegsereignisse in der Ukraine ist jedoch nicht von einer schnellen Rückkehr der Geflüchteten auszugehen. Es besteht ein klarer Bedarf nach gezielten Unterstützungsmassnahmen, in erster Linie Sprachförderung und erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt. Wichtig ist, dass das Programm bei einer Verlängerung des Schutzstatus’ S ebenfalls verlängert und somit pro Person jährlich eine Pauschale von 3'000 Franken ausbezahlt wird. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 07)
  • 35 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Christoph Omlin für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die kaufmännische Berufsbildung gewählt:
    Carlo Leone-Eicher

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.