Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug André Auderset, LDP und Mark Eichner, FDP) betreffend «einfache Behandlung von Schaufensterbeschriftungen» abzuschreiben. Reklamefolierungen, die innen an Schaufenstern angebracht sind, sind bewilligungsfrei realisierbar. Aussen angebrachte Folierungen bedürfen eines ordentlichen Baubegehrens, das im vereinfachten Baubewilligungsverfahren geprüft wird. So nutzt der Regierungsrat den kantonalen Spielraum maximal aus (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
- dem Grossen Rat beantragt, die Wahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten des Appellationsgerichts (für den Rest der Amtsperiode 2016−2021) vom 27. September 2020 zu validieren. Drei im Zusammenhang mit dieser Wahl erhobene Beschwerden wurden mittlerweile mit Urteilen des Appellationsgerichts bzw. des Bundesgerichts rechtskräftig erledigt.
- Staatsbeiträge zuhanden des gemeinsamen Fachausschusses Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Höhe von 90’000 Franken für die Jahre 2022–2023 (insgesamt 180’000 Franken) bewilligt. Die bisherige Arbeit des Fachausschusses hat gezeigt, dass in Basel ein beachtliches Potenzial an Künstlerinnen und Künstlern, die in der „freien Szene“ in der Sparte Musik arbeiten, vorhanden ist. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
- vom Bericht über die allgemeine Lage der Jugendarbeitslosigkeit in Basel-Stadt im Jahr 2021 Kenntnis genommen. Trotz Covid-Krise entwickelt sich die Jugendarbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt insgesamt positiv. Es kann aber in den nächsten Jahren noch immer zu negativen Auswirkungen der Covid-Krise für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger sowie auf dem Lehrstellenmarkt kommen. In der laufenden Legislaturperiode koordiniert die Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit unter anderem die Schnittstellen zu den sozialen Unterstützungssystemen bei den Bemühungen des Erziehungsdepartements, die Ausbildungsquote auf Sekundarstufe II zu erhöhen. (Auskunft: Dieter P. Wirth, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundes, die dazu beitragen sollen, Tempo-30-Zonen einfacher einzuführen, grundsätzlich begrüsst. Auch die Möglichkeit für Privilegien von Mitfahrgemeinschaften unterstützt er. Solche Massnahmen passen bestens in die Mobilitätsstrategie des Kantons. (Auskunft: Martin Weibel, Leiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 77)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die mit der Teilrevision des Kartellgesetzes angestrebte wirksamere Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen grundsätzlich begrüsst. Missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen schaden nicht nur Konkurrenten, sondern auch nachgelagerten Unternehmen sowie den Endkundinnen und Endkunden. Die vorgesehene Anpassung der Gesetzesbestimmung zur Berücksichtigung von quantitativen und qualitativen Kriterien bei Wettbewerbsabreden gefährdet hingegen nach Meinung des Regierungsrates das wesentliche Ziel der Teilrevision des Kartellgesetzes und wird deshalb abgelehnt. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Mit dieser Vorlage soll insbesondere ein elektronischer Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern nach einem einheitlichen Verfahren eingeführt werden. (Auskunft: Ljubiša Stojanović, Leiter Finanzen und Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 60)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA grundsätzlich begrüsst. Es besteht aber - auch angesichts der Komplexität der Materie - noch punktueller Anpassungsbedarf. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung grundsätzlich begrüsst. Er erachtet die Szenarien als plausibel ausgestaltet. Sie decken die Bandbreite möglicher energiewirtschaftlicher Entwicklungen sinnvoll ab. Die IWB arbeitet bereits mit den in den Szenarien angenommenen Werten zu Stromerzeugung und Verbrauch. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.