Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Initiative «Sicherere Velorouten in Basel-Stadt» zur Berichterstattung zu überweisen. Die Forderungen der Initiative stehen grundsätzlich im Einklang mit dem verkehrspolitischen Ziel des Kantons Basel-Stadt, den Veloverkehr zu fördern. Der Regierungsrat erachtet aber die Formulierungen der Initiative als teilweise zu absolut oder zu detailliert für eine Regelung auf Gesetzesstufe. Er will daher die Initiative bezüglich Zweckmässigkeit und Realisierbarkeit vertiefter prüfen und mit anderen gesetzlichen Vorgaben sowie laufenden Planungen und Vorhaben abstimmen. (Auskunft: Rahel Grossenbacher, Amt für Mobilität, Verkehrsnetze Tel. 061 267 23 76)
- die Tagesbetreuungsbeitragsverordnung insofern angepasst, als die Übergangsfrist zur Gewährung von Betreuungsbeiträgen bei Überschreiten der Altersbeschränkung um ein halbes Jahr auf Beginn des Schuljahres 2023/2024 verlängert wurde. Die Praxis hat gezeigt, dass die einjährige Übergangsfrist zu kurz ist. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 267 84 73)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) betreffend Anlage von Freizügigkeitsgeldern begrüsst. Die vorgesehene Verlängerung ermöglicht es der Auffangeinrichtung, weiterhin Gelder aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos und unentgeltlich bei der Bundestresorerie anzulegen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung begrüsst. Die Anpassung soll ermöglichen, dass Parlamentarierinnen während des Mutterschaftsurlaubs ihr Parlamentsmandat wahrnehmen können, ohne ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Der Regierungsrat unterstützt aber zusätzlich den Minderheitsantrag der Kommission, diese Änderung auch auf Kommissionssitzungen auszuweiten. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Tel. 061 685 22 00)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.