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Neue Leistungsvereinbarung und finanzielle Unterstützung für die Basler Personenschifffahrt in der Corona-Krise

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neue Leistungsvereinbarung mit der Basler Personenschifffahrt AG (BPG) für die Jahre 2022 und 2023 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Er beantragt die Fortführung des bisherigen Betriebsbeitrags und gleichzeitig eine weitere finanzielle Unterstützung für die BPG in Form eines nachrangigen Darlehens zur Bewältigung der erheblichen pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Die zwei abgelaufenen Geschäftsjahre 2020 und 2021 waren für die BPG seit dem Lockdown im Frühling 2020 und unter den bis heute geltenden pandemiebedingten Einschränkungen äusserst schwierig. Trotz erheblicher Anstrengungen zur Reduktion der Kosten und zur Aufrechterhaltung eines unter den gegebenen Bedingungen möglichen, minimalen Fahrbetriebs war es für die BPG nicht möglich, die erheblichen Fixkosten durch die erzielten Erlöse zu decken. Aus diesem Grund ist für die Fortführung des Betriebs eine weitere finanzielle Unterstützung des Kantons erforderlich. Eine erste Corona-Hilfe hatte der Grosse Rat im Juni 2020 bewilligt.

Der Regierungsrat hat nun die neue Leistungsvereinbarung mit der BPG für die Jahre 2022 und 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Üblicherweise umfasst die Leistungsvereinbarung eine Periode von 5 Jahren. Unter den gegebenen, sehr unsicheren Umständen wurde diese auf 2 Jahre verkürzt. Damit sind Anpassungen an geänderte künftige Bedingungen nach einem Ende der Pandemie flexibler möglich. Zusätzlich zum ordentlichen Betriebsbeitrag von jährlich 506’000 Franken soll der BPG zur Bewältigung der für das Unternehmen gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 2,75 Mio. Franken gewährt werden. Damit soll die operative Fortführung des Betriebs der BPG sichergestellt werden. Investitionen in die Flotte oder Infrastrukturen sind in der Periode 2022 / 2023 abgesehen von den betriebsnotwendigen Unterhaltsarbeiten an den Schiffen keine vorgesehen.

Die BPG bietet mit ihren drei Schiffen «Rhystärn», «Christoph Merian» und «Basler Dyybli» Kursfahrten, Rundfahrten und Charterfahrten auf dem Rhein an. Die Firma ist zu 100% im Besitz des Kantons Basel-Stadt und hatte deshalb keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallprogramm.

Weitere Auskünfte

Kaspar Sutter Tel. +41 61 267 8541 Regierungsrat Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt