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Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll auch in Basel-Stadt bis Ende 2022 weitergeführt werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Mit dem so genannten Schutzschirm können sich Organisationen, die Veranstaltungen ab 5'000 Besucherinnen und Besucher mit überkantonaler Bedeutung in Basel-Stadt planen, gegen das Risiko einer behördlichen Massnahme im Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie schützen. Nachdem das Bundesparlament im Dezember die Verlängerung dieser Massnahme bis Ende 2022 beschlossen hat, hat der Bundesrat nun die entsprechende Verordnung angepasst und damit die Grundlage für den Vollzug auf kantonaler Ebene geschaffen.

Per 1. April wurden auch noch die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung «Besondere Lage» aufgehoben. Bund und Kantone sehen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen sollen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat am 13. April 2022 auch die Grundlage auf Verordnungsebene geschaffen, damit der Schutzschirm für Grossveranstaltungen im bisherigen Ausmass weitergeführt werden kann.

Diese Verordnungsanpassung erfolgte auf Basis der vom Bundesparlament im Dezember beschlossenen Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe bis Ende 2022 und der entsprechenden Anpassung des Covid-19-Gesetzes. Dies ermöglicht es nun, Anpassungen auch auf kantonaler Ebene vorzunehmen. Der Regierungsrat hat heute beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, seinen dringlichen Beschluss vom 23. Juni 2021 anzupassen und so die Umsetzung des Schutzschirms für Grossveranstaltungen auch in Basel-Stadt bis Ende dieses Jahres zu ermöglichen. Wenn der Grosse Rat diesem Ansinnen folgt, können in Basel-Stadt ungedeckte Kosten aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie für Grossveranstaltungen ab 5'000 Personen noch bis Ende Jahr von Kanton und Bund übernommen werden.

Bisher wurden in Basel-Stadt insgesamt 16 Kostenübernahmen im Schadensfall im Umfang von ca. 15.5 Mio. Franken zugesichert. Zu Kosten kam es nur in zwei Fällen, entsprechende Gesuche um deren Übernahme werden derzeit vorbereitet, weshalb noch keine Aussagen über die konkrete Schadenssumme gemacht werden können.

Sämtliche Informationen zum Schutzschirm für Grossveranstaltungen und ein entsprechendes Gesuchsformular sind unter https://www.coronavirus.bs.ch/schutzschirm abrufbar.

Weitere Auskünfte

Peter Gautschi Tel. +41 61 267 80 35 Stv. Generalsekretär Präsidialdepartement