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Gegenvorschlag zur «1 % Initiative» geht in die Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Initiative «1 % gegen globale Armut» fordert, dass der Kanton jährlich Beiträge im Umfang von mindestens 0,3 und höchstens 1 Prozent der kantonalen Steuererträge für die internationale Entwicklungszusammenarbeit gewährt. Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat einen Ausbau des bestehenden Engagements. Er spricht sich jedoch gegen die Nennung eines fixen Betrages aus. Vielmehr soll der Grosse Rat periodisch eine Rahmenausgabenbewilligung zur Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit beschliessen. Heute wurde der Gegenvorschlag in die Vernehmlassung gegeben.

Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich für die Verbesserung der Lebensumstände der ärmsten Bevölkerungsgruppen dieser Welt. Mit finanziellen Beiträgen sollen die Entwicklungschancen von speziell benachteiligten Regionen nachhaltig verbessert werden. Dieses Engagement soll nun ausgebaut und in einem Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) verankert werden.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «1 % gegen globale Armut». Die Initiative fordert einen prozentualen Betrag von mindestens 0,3 und höchstens 1 Prozent der kantonalen Steuererträge. Anstelle eines prozentualen Anteils an den kantonalen Steuererträgen möchte er dem Grossen Rat periodisch eine Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung beantragen. Bereits heute gibt der Kanton für diesen Zweck jährlich knapp 4,4 Millionen Franken aus. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich einen weiteren Ausbau dieses Engagements. Aus Sicht des Regierungsrates sind zukünftig Ausgaben von 8 Millionen im Jahr denkbar.

Die kantonale Förderung hat zum Ziel, Beiträge an Projekte und Programme von Nichtregierungsorganisationen zu gewähren, soziale Kooperationen und Engagements mit ausgewählten Ländern, Regionen oder Städten einzugehen sowie Stipendien für Nachwuchskräfte aus Entwicklungsländern zu gewährleisten. Die geleistete Unterstützung des Kantons muss definierte Qualitätskriterien erfüllen.

Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag startet am 28. Juni 2023 und dauert bis 25. September 2023. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier: Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt - Vernehmlassungen (bs.ch)

Weitere Auskünfte

Sabine Horvath Tel. +41 79 623 30 14 Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing Präsidialdepartement Basel-Stadt