Qualitätssteigerung dank Digitalisierung: Beschaffung von einem Virtual-Reality-System und vier Ganzkörperscannern für die Kantonspolizei
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat Ausgaben von 2,6 Millionen Franken für ein Virtual-Reality-System und von 1,5 Millionen Franken für vier Ganzkörperscanner. Dank dieser neuen technischen Hilfsmittel kann sowohl bei der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten sowie bei der Kleider- und Effektendurchsicht eine Qualitätssteigerung erzielt werden. Mit dem VR-System kann die Kantonspolizei komplexere Szenarien in den eigenen Räumlichkeiten schulen und die aufwendige Logistik wegen Ausbildungen auf ausserkantonalen Trainingsgeländen ersetzen. Dank den Ganzkörperscannern können Kleider- und Effektendurchsichten unter deutlich besserer Wahrung der Intimsphäre durchgeführt werden.
In der Virtual Reality (VR) können Szenarien geschult werden, die aufgrund ihrer Komplexität bisher entweder gar nicht oder nur auf ausserkantonalen Trainingsgeländen möglich waren. Mit dem VR-System kann die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre taktischen Weiterbildungen in den eigenen bestehenden Räumlichkeiten auf einer Fläche von 20 mal 10 Metern durchführen. Neben dem Wegfall der zeitintensiven Anfahrtswege für die Instruktorinnen und Instruktoren sowie für die Teilnehmenden profitiert die Kantonspolizei von einer intensiveren und praxisnäheren Ausbildung für ihre Mitarbeitenden. Die Investition in das VR-System erhöht das Ausbildungsniveau in der Kantonspolizei und steigert somit auch deren Arbeitgeberattraktivität. Die Beschaffung und der anschliessende Betrieb sind abgestimmt auf das im Sommer 2022 schweizweit lanciertes Projekt «PolVR» der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Polizeitechnik und -informatik Schweiz (PTI), das Trainingsverfahren mit VR-Systemen bei der polizeilichen Aus- und Weiterbildung etablieren soll.
Mit Ganzkörperscannern, wie sie bereits von Flughäfen bekannt sind, können Kleider- und Effektendurchsichten unter deutlich besserer Wahrung der Intimsphäre erfolgen. Bei der Kleider- und Effektendurchsicht werden Personen nach Gegenständen abgesucht, die zur Selbst- oder Fremdgefährdung verwendet werden können. Dieser tiefe und aufwendige Eingriff in die Privat- und Intimsphäre ist sowohl für die durchsuchte als auch für die durchsuchende Person unangenehm. Während der Evaluation von Scannern wurde der Datenschutzbeauftragte konsultiert, um zu einer Lösung zu gelangen, die in Einklang mit dessen Empfehlungen steht. Bei der Variantenabwägung haben die Vorteile eines Ganzkörperscanners auf Basis der Millimeterwellen-Technologie überwogen. Diese Scanner erkennen metallische, nicht-metallische und organische Gegenstände in der Kleidung und am Körper und stellen kein Gesundheitsrisiko dar. Zur Unterstützung werden hochsensible Metalldetektoren verwendet, mit denen auch metallische Gegenstände in Körperöffnungen nachgewiesen werden können, aber keine organische oder nicht-metallische Objekte.
Die Scanner erstellen kein anatomisches Bild der kontrollierten Person, sondern die generische Silhouette eines Menschen. Zeigt ein Scanner an einer Körperstelle der Silhouette eine Anomalie an, kann die kontrollierte Person dort gezielt durchsucht werden. Die Scanner können nur bei Personen eingesetzt werden, die sich kooperativ verhalten. Eine kontrollierte Person hat weiterhin kein Anrecht darauf, eine Durchsuchung mittels Scanner einzufordern. Je ein Gerät wird in den Polizeiwachen Clara und Kannenfeld installiert und zwei in der Gefangenensammelstelle Waaghof.
Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Ratschlag an den Grossen Rat überwiesen.