Regierungsrat will Pflegeartikel rasch umsetzen
MedienmitteilungRegierungsrat
Eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes schafft die kantonale Rechtsgrundlage für die Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflege. Dazu wird vom 4. Juli bis zum 4. Oktober 2023 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Die Teilrevision beinhaltet unter anderem, dass der Kanton die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen durch Beiträge an Gesundheitsinstitutionen und durch Ausbildungsbeiträge an angehende Pflegefachpersonen fördert.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen deutlich angenommen. Eine Hauptforderung der Initiative bezieht sich darauf, dass genügend diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung stehen soll. Zur raschen Umsetzung des neuen Verfassungsartikels Pflege (Art. 117b Bundesverfassung) und der damit zusammenhängenden Ausbildungsoffensive hat der Bund das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (nachfolgend: Pflegeausbildungsförderungsgesetz) verabschiedet. Die Inkraftsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen ist auf Mitte 2024 vorgesehen.
Das Pflegeausbildungsförderungsgesetz verpflichtet die Kantone, Beiträge an die Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen, Beiträge an höhere Fachschulen (HF) sowie Ausbildungsbeiträge an angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer HF oder an einer Fachhochschule (FH) zu leisten.
Damit der Kanton Basel-Stadt die Ausbildungsoffensive umsetzen kann, hat das Gesundheitsdepartement einen teilrevidierten Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht eine Förderung der Ausbildung und eine Ausbildungspflicht im Bereich der Pflege vor. Damit werden die Grundlagen für die Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes geschaffen. Die Einzelheiten wird der Regierungsrat auf Verordnungsstufe regeln.
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege gemeinsam an und arbeiten in der Projektorganisation eng mit Partnerorganisationen aus dem Gesundheitswesen zusammen. Aus rechtlichen Gründen müssen beide Kantone eigene gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung im jeweiligen Kantonsgebiet schaffen.
Hinweise
Der Vernehmlassungsbericht und die Unterlagen dazu sind im Internet unter der folgenden Adresse zu finden: https://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen