Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall
ZeugenaufrufAm Montag, 13. Mai 2024 um 13.30 Uhr kollidierte an der Kreuzung Steinengraben/Leonhardsstrasse eine Fahrradlenkerin oder ein Fahrradlenker mit dem Personenwa-gen. Nach der Kollision entfernte sich der Lenker oder die Lenkerin des Fahrrads, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern.
Am Montag, 13. Mai 2024 um 13.30 Uhr ereignete sich in Basel an der Kreuzung Steinengraben/Leonhardsstrasse ein Verkehrsunfall zwischen einem Fahrrad und einem Personenwagen.
Dabei kollidierte die unfallverursachende Fahrradlenkerin oder der unfallverursachende Fahrradlenker mit dem Personenwagen. Die Lenkerin oder der Lenker des Fahrrades verhielt sich nach der Kollision pflichtwidrig und entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Der Lenker oder die Lenkerin des unfallverursachenden Fahrrades oder Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter Tel. 061 208 06 00 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden.