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Provisorische Psychotherapie-Tarife in Basel-Stadt unverändert verlängert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat Basel-Stadt verlängert den aktuell geltenden provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapie per 1. Januar 2025 in unveränderter Höhe. Dieser gilt bis zum Vorliegen eines definitiven Tarifes.

Seit zweieinhalb Jahren dürfen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen direkt mit den Krankenversicherern abrechnen. Für diese Leistungen der psychologischen Psychotherapie gilt aktuell immer noch ein provisorischer Tarif in der Höhe von 2.58 Franken pro Minute. Dieser und die entsprechende Abrechnungsgrundlage ist aktuell im Kanton Basel-Stadt befristet bis 31. Dezember 2024 festgelegt. 

Die Tarifpartner konnten sich bisher nicht auf neue, definitive Tarife einigen. Da die Tarifverträge zur neuen Tarifstruktur auf Bundesebene noch nicht eingereicht wurden, besteht die Gefahr, dass ab dem 1. Januar 2025 ein tarifloser Zustand herrscht. Das Fehlen eines verbindlichen Tarifs für die Leistungsabgeltung hat jedoch nicht nur für die Leistungserbringenden und die Versicherer, sondern auch für Patientinnen und Patienten Rechtsunsicherheiten zur Folge. 

Um diesen Zustand zu vermeiden und eine ordnungsgemässe Fakturierung zu ermöglichen sowie um die Liquidität der Leistungserbringenden sicherzustellen, wird im Kanton Basel-Stadt der provisorische Tarif ab dem 1. Januar 2025 unbefristet wie bisher mit 2.58 Franken pro Minute verlängert. Dieser gilt bis zum Vorliegen des definitiven Tarifes. 

Weitere Auskünfte

Anna Eichenberger

Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung
erreichbar via Anne Tschudin, Leiterin Kommunikation