Ab Juli erhalten auch Ein- und Zweipersonenhaushalte mit tiefem Einkommen Mietbeiträge
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Mietbeitragsverordnung beschlossen und das revidierte Mietbeitragsgesetz per 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt. Mit dessen Umsetzung macht der Kanton Basel-Stadt einen wichtigen sozialpolitischen Schritt: Neu haben auch Einzel- und Paarhaushalte mit tiefem Einkommen Anspruch auf Mietbeiträge.
Bisher richteten sich die kantonalen Mietzinsbeiträge an Familien mit tiefem Einkommen. Mit der Ausweitung des Mietbeitragsgesetzes wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Neu können auch Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder Mietbeiträge beantragen. Ziel dieser Erweiterung ist es, einkommensschwache Haushalte gezielt zu entlasten, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit zu stärken und einem allfälligen Sozialhilfebezug frühzeitig entgegenzuwirken.
Der Entwurf der Gesetzesrevision wurde im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung von Parteien, Verbänden und Organisationen breit begrüsst. Der Grosse Rat verabschiedete das revidierte Gesetz am 12. Februar 2025. Gestützt darauf hat der Regierungsrat nun die entsprechende Verordnung erlassen. Bereits ab dem 1. Juli 2025 können beim Amt für Sozialbeiträge Mietbeiträge ausgerichtet werden.
Die monatlichen Beiträge liegen zwischen 50 und 1'060 Franken, abhängig von Einkommen, Wohnungsgrösse und Mietzins. Anspruchsberechtigt sind Einpersonen- oder Paarhaushalte mit einem Jahreseinkommen von ca. 50'000 Franken, sofern mindestens eine Person seit zwei Jahren in Basel-Stadt wohnhaft ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft getrenntlebende Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge und geteilter Obhut: Neu können beide Elternteile einen Anspruch auf Mietbeiträge geltend machen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Damit wird eine Gleichstellung der beiden Elternteile hergestellt – eine Lücke, die bisher bestand und nun geschlossen wird.
Alle Informationen zur Leistung sowie das Antragsformular sind ab heute unter www.bs.ch/mbg zu finden.
Hinweise
Infobox: Mietbeiträge - Eine sozialpolitisch gezielte Entlastung
Wohnen zu können hat für den Menschen eine grundlegende Bedeutung. Gerät dieses elementare Bedürfnis unter Druck, wirkt sich dies negativ auf das Leben der betroffenen Personen aus. Die Wohnkosten sind neben der Krankenversicherung einer der grössten Budgetposten bei Haushalten mit tiefen Einkommen. Während die Wohnkosten im Durchschnitt der Bevölkerung 14 % des Einkommens ausmachen, betragen sie bei Personen mit tiefem Einkommen rund 30 %. Die finanzielle Belastung der Mietkosten wird durch Mietzinssteigerungen und die allgemeine Inflation zusätzlich verschärft.
Mit der Reform erhalten neu rund 3’250 zusätzliche Haushalte Anspruch auf Mietbeiträge. Die finanzielle Belastung dieser Haushalte wird dadurch gezielt gemindert und das Abrutschen in die Armut kann wirkungsvoll verhindert werden. Mit der Einführung der Mietbeiträge für Haushalte ohne Kinder wird eine bisher bestehende Lücke in der sozialen Infrastruktur geschlossen. Die damit verbundenen jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt 8,8 Millionen Franken.