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Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Herabsetzung des Mindestalters für das aktive Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten auf 16 Jahre. Die Wählbarkeit in öffentliche Ämter soll weiterhin erst ab dem 18. Altersjahr möglich sein.

Die Senkung des Mindestalters für das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene bedingt eine Anpassung der Kantonsverfassung. Die Vorlage beruht auf der vom Grossen Rat überwiesenen Motion Jo Vergeat (Grüne) betreffend «aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige». Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Motion. 

Wie auf Bundesebene und in fast allen Kantonen ist in Basel-Stadt das Stimmrechtsalter aktuell bei 18 Jahren festgelegt. Einzig der Kanton Glarus ermöglicht es bislang Jugendlichen ab 16 Jahren, an kantonalen Abstimmungen teilzunehmen und das aktive Wahlrecht auszuüben. In einigen weiteren Kantonen wurde bereits über das Stimmrechtsalter 16 abgestimmt. Die Volksentscheide waren allesamt ablehnend. Auch die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt hatte in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 eine entsprechende Vorlage mit 72 Prozent Nein-Stimmen bereits einmal verworfen.

Die Motion Jo Vergeat und Konsorten nennt verschiedene Gründe, weshalb das Stimmrechtsalter in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten gesenkt werden sollte. So würde sich gerade die Jugend im Alter zwischen 16 und 18 Jahren bei aktuellen politischen Themen wie bei Klimafragen stark engagieren; das politische Interesse und der Wille zur Beteiligung seien vorhanden. Auch hat die politische Bildung seit 2019 im Basler Schulsystem einen verstärkten Stellenwert erhalten und Jugendliche kommen im Unterricht mit politischen Themen in Berührung.

Der Regierungsrat unterstützte die Senkung des kantonalen Stimm- und Wahlrechtsalters bereits in der Vergangenheit. Seit der deutlichen Ablehnung des Anliegens in der Volksabstimmung von 2009 sind mittlerweile über 16 Jahre vergangen, so dass eine erneute Volksabstimmung zu dieser staatspolitisch bedeutsamen Frage gut vertretbar erscheint.