Anklage im Tötungsdelikt Nasenweg
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Vorverfahren zum Tötungsdelikt vom 8. August 2024 im Nasenweg abgeschlossen. Sie erhebt gegen den inzwischen 33-jährigen Beschuldigten Anklage wegen Mordes.
Der beschuldigten Person wird im Rahmen der Anklage vorgeworfen, am frühen Nachmittag des 8. August 2024 in einem Mehrfamilienhaus im Nasenweg eine 75-jährige Anwohnerin getötet zu haben (vgl. Medienmitteilungen vom 8. August 2024 und 9. August 2024). Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft hatte nach der Tat eine Sonderkommission eingesetzt. Diese konnte nach intensiven Ermittlungen den mutmasslichen Täter identifizieren und im Zuge einer Öffentlichkeitsfahndung einen Tag nach der Tat festnehmen.
Mit Anklageerhebung und Überweisung des Verfahrens an das Strafgericht geht die Verfahrensleitung und die Kommunikationshoheit an dieses über. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.