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Anpassung der Ersatzbeitragspflicht für Schutzräume ab 1. Januar 2026

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Ersatzbeitrag pro Schutzplatz wird gemäss den angepassten Vorgaben des höherrangigen Bundesrechts per 1. Januar 2026 auf 1400 Franken erhöht. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung über den Zivilschutz angepasst. Grundsätzlich muss beim Neubau eines Wohnhauses ein Schutzraum erstellt werden. Falls dies nicht notwendig oder möglich ist, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.

Die Ersatzbeiträge werden von den Kantonen erhoben und verwaltet. Sie dienen in erster Linie der Erstellung von öffentlichen Schutzräumen und der Erneuerung von öffentlichen und privaten Schutzräumen. Für den Erhalt der bestehenden Schutzbauinfrastruktur und um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, hat der Bundesrat entschieden, den Ersatzbeitrag pro Schutzplatz schweizweit einheitlich auf 1400 Franken zu erhöhen. Die bisherige Zivilschutzverordnung des Bundes enthielt eine Bandbreitenlösung von 400 bis 800 Franken. Die Höhe innerhalb dieser Bandbreite war den Kantonen überlassen. Im Kanton Basel-Stadt hatte der Regierungsrat die Höhe auf 800 Franken festgesetzt.