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Arbeitgeberattraktivität steigern: Regierungsrat schlägt Anpassung der Lohnkurve und weitere Massnahmen vor

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat ein austariertes Lohnmassnahmenpaket vor. Dieses beinhaltet eine Anpassung der Lohnkurve sowie eine Erhöhung der Geldzulagen. Mit dem Paket können der Rückstand bei den kantonalen Einstiegslöhnen behoben, die Lohnsituation bei der Kantonspolizei verbessert und der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung eingehalten werden. Das Massnahmenpaket beruht auf Lohnvergleichen mit anderen Kantonen und hat ab 2027 Kosten von 20.6 Mio. Franken pro Jahr zur Folge.

Der Fachkräftemangel stellt den Kanton Basel-Stadt vor grosse Herausforderungen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch das Ausscheiden geburtenstarker Jahrgänge aus dem Arbeitsleben. Von den Rekrutierungsschwierigkeiten ist insbesondere die Kantonspolizei Basel-Stadt (Kapo) betroffen. Als Sofortmassnahme hat der Regierungsrat für Mitarbeitende der Kapo per März 2023 eine bis Februar 2026 befristete Arbeitsmarktzulage (AMZ) beschlossen. Um dem Fach- und Personalmangel nachhaltig und gesamtstrategisch zu begegnen, hat der Regierungsrat Anfang 2024 das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert.

Handlungsbedarf bei den Einstiegslöhnen

Insgesamt liegen die kantonalen Löhne mit rund drei Prozent nur leicht über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt, was aufgrund der vergleichsweise hohen Lebenskosten und dem generellen Lohnniveau im Kanton angemessen ist. Die detaillierte Analyse zeigt jedoch Handlungsbedarf bei den Einstiegslöhnen, das heisst, bei den tieferen Erfahrungsstufen des baselstädtischen Lohnsystems: Über alle Berufsprofile liegen diese Löhne in Basel-Stadt bis zu 14 Prozent unter dem Durchschnitt der anderen Kantone und Städte. Dies betrifft rund 47 Prozent aller Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt.

Ganzheitlicher Ansatz auf der Basis von Lohnvergleichen

In Zusammenarbeit mit der Kapo und unter Einbezug der Sozialpartner sowie HR-Fachgremien hat der Regierungsrat ein austariertes Lohnmassnahmenpaket erarbeitet. Damit kann die Arbeitgeberattraktivität gezielt gesteigert und zudem die Arbeitsmarktzulage der Kantonspolizei abgelöst werden. Die Grundlage für die Massnahmen ist einerseits ein Lohnvergleich aller Funktionen mit 25 Kantonen und 16 Städten und andererseits die vertiefte Analyse der Polizeilöhne im Vergleich mit den Kantonen AG, BE, BL, GE, SO und ZH sowie den Städten Bern und Zürich.

Anpassungen bei den Polizeilöhnen

Die Löhne der Kantonspolizei Basel-Stadt waren vor der AMZ im Vergleich mehrheitlich zu tief. Dank der vom Regierungsrat beschlossenen Sofortmassnahme AMZ liegen die Löhne etwa im Schnitt der Vergleichskorps. Die genauere Betrachtung zeigt auch hier einen Handlungsbedarf bei den Löhnen von Berufseinsteigenden und bei jüngeren Mitarbeitenden. Mit einer Anpassung der Lohnkurve sowie weiteren Massnahmen, wird diesem Handlungsbedarf gezielt Rechnung getragen und die Arbeitsmarktzulage abgelöst. Zudem wird damit den Forderungen politischer Vorstösse entsprochen. 

Die Massnahmen und die finanziellen Auswirkungen

Das vorliegende Lohnmassnahmenpaket folgt den strategischen Ansätzen des Regierungsrats: Die Massnahmen sind ausgewogen, gezielt und verhältnismässig. Zudem erfüllen sie den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung. Dieser besagt, dass Lohnmassnahmen stets mit dem für alle Mitarbeitenden geltenden Lohngefüge im Einklang stehen müssen. Die Umsetzung soll gestaffelt erfolgen und führt für das Jahr 2026 zu Ausgaben von 15.4 Mio. Franken und ab 2027 zu Kosten von 20.6 Mio. Franken pro Jahr. Die einzelnen Massnahmen sehen wie folgt aus: 

  • Anpassung der Lohnkurve: Kernelement des Pakets bildet die partielle Erhöhung der Lohnkurve. Über eine Anpassung des Lohngesetzes sollen die Lohnansätze der Stufen A bis und mit 11 angehoben werden, um den teilweise erheblichen Rückstand gegenüber anderen Arbeitgebern des Service Public gezielt auszugleichen. Von dieser Korrektur profitieren rund 47 Prozent aller Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt. Die Umsetzung ist schrittweise geplant und führt 2026 zu jährlichen Mehrkosten von 6,75 Mio. Franken respektive 13.5 Mio. Franken ab 2027.
  • Aufhebung des degressiven Ausgleichs der Teuerung: Die geltende Regelung, wonach ab Lohnklasse 9 der Teuerungsausgleich nicht vollumfänglich erfolgt, widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot und soll mittels einer Anpassung des Lohngesetzes aufgehoben werden. Diese Massnahme führt, ausgehend von einer jährlichen Teuerung von 0.75 Prozent, zu Mehrkosten in der Höhe von rund 0.5 Mio. Franken pro Jahr.
  • Erhöhung der Geldzulagen: Schichtberufe haben spezifische Herausforderungen, ihre Attraktivität nimmt tendenziell ab. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, die Geldzulagen für Nachtarbeit und Nachtbereitschaft, Sonn- und Feiertagsarbeit und Pikettdienst um einen Drittel zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Schichtberufe der Blaulichtorganisationen sowie der Betreuungs- und Pflegeberufe. Je nach Beruf und Menge der Schichtarbeit würde die Erhöhung der Zulagen im Schnitt etwa 200 Franken mehr pro Monat für die Mitarbeitenden entsprechen. Daraus resultieren jährliche Mehrkosten von 3.1 Mio. Franken.
  • Zusätzliche Erfahrungsstufe für Mitarbeitende der Kapo und die Kriminalistinnen und Kriminalisten der Staatsanwaltschaft: Allen bisherigen und künftigen Mitarbeitenden der Kapo und der Staatsanwaltschaft auf Polizeistellen soll bis und mit Lohnklasse 16 eine zusätzliche Erfahrungsstufe ad personam gewährt werden. Dies führt zu jährlichen Kosten von 1.6 Mio. Franken.
  •  Erhöhung der Ausbildungslöhne bei der Kapo: Die Ausbildungslöhne bei der Kapo (Polizeiberuf und Sicherheitsassistenzberuf) sollen angehoben werden (0.7 Mio. Franken pro Jahr).
  • Ausgleich von temporären Einkommenseinbussen aufgrund des Wegfalls der AMZ: Mit der Erhöhung der Lohnkurve sowie der zusätzlichen Erfahrungsstufe wird die AMZ für Kapo-Mitarbeitende nicht in allen Fällen vollumfänglich kompensiert. Diese Einkommenslücke soll durch einen befristeten Lohnzuschlag ausgeglichen werden, was zu einmaligen Mehrkosten von insgesamt 3.9 Mio. Franken führt.

Weitere Schritte

Der Regierungsrat hat das vorliegende Lohnmassnahmenpaket zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Massnahmen könnten ab 2026 umgesetzt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ausserdem, die Motion Pascal Messerli und Michael Hug betreffend «der Polizeiberuf muss in Basel-Stadt wieder attraktiv werden: Lohnerhöhung jetzt!» und den Anzug Michael Hug und Tobias Christ betreffend «Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Kantonsangestellte im Schicht- und Wochenenddienst» abzuschreiben. 

Neben diesem Massnahmenpaket, welches Verbesserungen für einen Teil der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt bringt, hat der Regierungsrat auch den Auftrag erteilt, eine weitere Vorlage auszuarbeiten. Das Ziel ist, die geltenden Kündigungsmodalitäten in spezifischen Bereichen anzupassen und somit die Flexibilität des Arbeitsgebers Basel-Stadt zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei die Pflicht zur Weiterbeschäftigung sowie die Kündigungsbestimmungen des Kaders.

Hinweise

  • Die Lohnvergleiche sind auch auf der Webseite von Human Resources Basel-Stadt publiziert: HR Basel-Stadt | Kanton Basel-Stadt.
  • Das Lohnsystem des Kantons Basel-Stadt kurz erklärt: 

Der Kanton hat ein Funktionslohnsystem, das 28 Lohnklassen umfasst (Lohnklasse 1 ist die tiefste, Lohnklasse 28 die höchste). In welcher Lohnklasse eine Stelle eingereiht ist, ist abhängig von deren Inhalt, das heisst von den Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Funktion. Jede Lohnklasse hat drei Anlauf- und 31 Erfahrungsstufen. Im Gegensatz zur Lohnklasse ist die Höhe der Erfahrungsstufe von der Person abhängig. Es wird ihre Berufserfahrung, aber auch berufsförderliche allgemeine Lebenserfahrung, insbesondere in der Familienarbeit, nach einheitlichen Kriterien berücksichtigt. Damit wird der Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Rechnung getragen.